Remigration oder Rückkehr? Als Ruhrpole zurück in die alte Heimat
Post aus Warschau
Am 11. Januar 2019 bekam ich ein Einschreiben aus Warschau vom Woiwodschaftsamt. Mir zitterten die Hände beim Öffnen des Briefes. Die Enttäuschung war riesig. Mein Gesuch, auf Erlangung der polnischen Staatsangehörigkeit wurde abgelehnt und in einem ausführlichen Schreiben begründet.
Alle von mir eingereichten Urkunden und der Familienstammbaum reichten zur Beweislage nicht aus. Wir telefonierten nochmals mit dem Woiwodschaftsamt, um bis ins Detail zu erfahren, was der Grund der Absage war. Die Antwort ist ganz einfach: Nach polnischem Recht müssen die Beurkundungen der Abstammung (Geburt, Heirat) von einem polnischen Amt ausgestellt worden sein. Mein Ur-Großvater ist im Jahre 1900 geboren. Zu diesem Zeitpunkt gab es den polnischen Staat nicht. Somit sind alle Personen, die bis 1918 geboren wurden und sich nach 1918 keine polnischen Papiere haben ausstellen lassen, per Definition keine Polen. Auch wenn ihre Nachnamen und der ihrer Vorfahren durchweg polnischen Ursprungs waren und die Geburtsorte im heutigen Großpolen lagen.
Die höchste Instanz
Nach der ersten Schockstarre dauerte es etwas, bis ich die Enttäuschung verarbeitet hatte. Doch „noch ist Polen nicht verloren“. Der Lieblingssatz meiner Grußmutter in schwierigen Situationen erweckte auch meinen „Kampfgeist“ wieder. Für meine Frau und mich stand und steht weiterhin fest, dass wir unseren Lebensmittelpunkt zurück nach Polen verlegen möchten. Unsere Kinder sind sehr gut vorbereitet, sie wachsen zweisprachig auf, sodass es für sie keine sprachlichen Probleme bei einem Umzug geben wird.
Wir überlegten gemeinsam, welche Möglichkeiten es noch geben könnte. Bei Recherchen bin ich auf das Polnische Institut Düsseldorf aufmerksam geworden. Dies ist eine Einrichtung des Außenministeriums der Republik Polen und dient u. a. dem kulturellen Austausch zwischen Polen und Deutschland. Auch werden historische Themen aufgegriffen. In einem Schreiben an das Institut schilderte ich kurz meine Situation und den Sachverhalt. Wenig später folgten meine Frau und ich einer Einladung nach Düsseldorf. In einem ausführlichen Gespräch mit einem Mitarbeiter des Institutes, bekamen wir den Hinweis, dass der Präsident der Republik Polen, Andrzej Duda, die polnische Staatsbürgerschaft verleihen kann. Am 23. Mai 2019 hatte ich einen Termin im polnischen Konsulat Köln. Dort trug ich mein Anliegen vor und reichte einen Antrag auf Verleihung der polnischen Staatsbürgerschaft durch den Präsidenten ein. Dem Antrag beigefügt war eine ausführliche Begründung meines Wunsches.
Eine Antwort gab es bisher nicht, das Konsulat teilte mir auf Anfrage in der vergangen Woche mit, dass es in solch einem Fall keine Fristen gibt und niemand sagen kann, wann eine Antwort zu erwarten ist. Mein Schicksal liegt abermals in den Händen Warschaus …
Patrick Barteit, Dezember 2020