Verband Polnischer Flüchtlinge in Deutschland (ZPU)
Die Idee zur Gründung des ZPU lebte vor allem davon, alle Aktivitäten der polnischen Flüchtlinge unter einem „Dach” zu vereinen und zu integrieren. In diesem Sinne befasste sich der Vorstand des ZPU bereits in den ersten Jahren mit der Koordinierung unter anderem von Bildungsangelegenheiten, er bemühte sich um Kriegsentschädigungen und er leitete Maßnahmen zur sozialen Fürsorge ein. Die Aktivitäten in diesen Bereichen wurden als Verbandsstrukturen in Vorstandsressorts eingebracht. Die Bildungsaufgaben übernahm der Bildungsausschuss des ZPU (Komisja Oświatowa ZPU). Er verwaltete das vom Zentralkomitee für Schul- und Bildungsangelegenheiten (Centralny Komitet dla Spraw Szkolnych i Oświatowych) übernommene Netzwerk polnischer Schulen, wobei er vor allem über den nationalen Charakter der Ausbildung wachte, der die Verbundenheit mit der polnischen Sprache und der polnischen Kultur aufrecht erhalten sollte. Zu den vorrangigen Bildungsaufgaben zählte die Schaffung von Polskie Szkoły Przedmiotów Ojczystych (Polnische Schulen mit heimatbezogenen Fächern), an denen die Lehrer Kinder polnischer Flüchtlinge unter anderem in Polnisch sowie in der Geschichte und Geographie Polens unterrichtet haben, wobei der Schwerpunkt auf nationaler Erziehung lag. Hinzu kam die Begehung von Jahrestagen, etwa des Verfassungstags am 3. Mai und des Unabhängigkeitstags am 11. November, sowie der Gedenktage zum Novemberaufstand, zum Januaraufstand und zur Schlacht bei Warschau 1920, dem „Wunder an der Weichsel“. Ende der fünfziger Jahre waren in diesem Schulsystem jedoch nur 12 % aller polnischen Kinder erfasst. Die Ausbildung junger Polen durch den ZPU verharrte bis Anfang der siebziger Jahre auf diesem Niveau.
Ein weiterer wichtiger Baustein des Engagements des ZPU für die Belange polnischer Flüchtlinge waren Kriegsentschädigungen sowie Zivil- und Strafsachen, die in der damaligen Zeit unter dem Oberbegriff der Rechtsberatung geführt wurden, und zwar schon bald nach der Gründung des Verbands. Dank der Zusammenarbeit mit polnischen Juristen konnte der Vorstand des ZPU gemeinsam mit dem Zentralkomitee für ehemalige Häftlinge der deutschen Gefängnisse und Konzentrationslager (Centralny Komitet byłych Więźniów Niemieckich Więzień i Obozów Koncentracyjnych) damit beginnen, sich vor deutschen Gerichten um Entschädigungen für Zeiten in den Konzentrations- und Arbeitslagern zu bemühen. Der ZPU spielte dabei sehr oft die Rolle eines Mittlers, half den Polen bei der Übersetzung von Gerichtsunterlagen, er bewertete den rechtlichen Status, bezahlte die Rechtsanwälte und er führte im Namen der polnischen Flüchtlinge deren Schriftverkehr mit deutschen Gerichten. Zu den Rechtsanwälten, die von Anfang an in diese Dinge involviert waren, gehörten unter anderem Roman Błeński und Alojzy Mikołajewski sowie der in London lebende Mieczysław Chmielewski. Die Einbindung des Letztgenannten sollte sich als sehr fruchtbar erweisen. Wichtiger Teil dieser Arbeit waren auch Hilfen für die Bürger der Volksrepublik Polen, die sich mit ihren Begehren nach Kriegsentschädigungen an den Vorstand des ZPU wandten.