Dynastische Hochzeiten zwischen polnischen und deutschen Fürstenhäusern
Im Verhältnis zwischen Polen und Deutschen kommt es seit Beginn der Kontaktaufnahme in der Mitte des 10. Jahrhunderts zu ehelichen Verbindungen, deren Zerfallszeit anfänglich noch von den wechselnden politischen Gegebenheiten bestimmt wird. Die Ehebündnisse wechseln rasch, wenn sich bei anderen Nachbarn, bei den Böhmen, Ungarn und den Kiewer Rus, attraktivere Verbindungen abzeichnen. Allerdings leitete schon die Ehe des ersten bezeugten polnischen Herzogs, Mieszko I., mit der sächsischen Markgrafentochter Oda von Haldensleben „eine Reihe von Ehebünden ein, die die Piastendynastie im Laufe der Jahrhunderte mit deutschen Adelsgeschlechtern einging“. (Roman Michałowski, 2006) Dabei hing es von den dynastischen, inner- und geopolitischen Bedingungen im Römisch-Deutschen Reich ab, ob den polnischen Herrschern Ehen mit der weiteren Familie der römisch-deutschen Könige und Kaiser gelangen, oder ob regionale Verbindungen mit den benachbarten deutschen Markgrafen angestrebt wurden. Aus deutscher Perspektive ist „bemerkenswert, dass sich für die […] Eheschließung eines römisch-deutschen Königs oder dessen Thronfolgers mit einer Piastenprinzessin kein Beispiel findet“, was einen Hinweis auf „die soziale Ranghöhe des piastischen Herrschaftsverbandes im Vergleich zu anderen Adelsfamilien“ gibt. (Norbert Kersken, 2015)
Mit der Wende zum 12. Jahrhundert zeichnet sich unter Bolesław III. Schiefmund und seinen Söhnen eine geradezu ausufernde Heiratspolitik ab, die alle Nachbarn Polens einschließlich der deutschen Grenzmarken einbezieht. Im 15. und 16. Jahrhundert betreiben die Jagiellonen unter Kasimir IV. Andreas und Sigismund I. dem Alten eine aktive Heiratspolitik mit den deutschen Nachbarn. Im 17. und im beginnenden 18. Jahrhundert werden zahlreiche gleichrangige Ehen zwischen dem deutschen Adel und den polnischen Adelsfamilien der Radziwiłł, Sobieski und Lubormirski geschlossen. Seit den 1772 beginnenden Teilungen Polens und der Fremdherrschaft durch Preußen, Russland und Österreich findet sich die Familie Radziwiłł jedoch unter fremder Obrigkeit wieder, sodass aus deutscher Perspektive die Ehe der preußischen Prinzessin Luise mit dem Fürsten Radziwill als nicht mehr standesgemäß erscheinen musste. Folglich wurde die auf Liebe beruhende Beziehung ihrer Tochter zum preußischen Thronfolger so lange wie möglich hinausgezögert und die von beiden angestrebte Ehe schließlich verboten.