Die sogenannte „Eindeutschung“ von Polen im SS- Konzentrationslager Hinzert
Rassistische Musterung und Willkür: Das „Wiedereindeutschungsverfahren“ für „E-Polen“
Wie Felix Klormann in einer Studie im Auftrag der Gedenkstätte SS-Sonderlager/Konzentrationslager Hinzert gezeigt hat, wichen die vorgesehenen Verfahren und die Praxis des „Wiedereindeutschungsverfahrens“ erheblich voneinander ab. Wurde ein Pole des „verbotenen Umgangs“ beschuldigt, so war zunächst vorgesehen, dass die zuständige Staatspolizeistelle per Musterung das Vorliegen „rassischer“ Voraussetzungen mittels der sogenannten Rassekarten überprüfte. Fiel das Ergebnis dieser Untersuchung positiv aus, wurde er als sogenannter „E-Pole“ zum „Wiedereindeutschungsverfahren“ zugelassen und in das SS-Sonderlager/Konzentrationslager Hinzert transportiert.
Schon allein in diesen ersten Schritten gab es viele Faktoren der Willkür. Nicht nur die subjektive Beurteilung einer Vielzahl von Merkmalen, die zur pseudofachlichen Ermittlung der „rassischen“ Merkmale herangezogen wurden, unterlag oft beliebigen Einschätzungen einzelner. Auch der Vorwurf des verbotenen Umgangs als solches wurde willkürlich konstruiert, wie Klormann zeigt und am Beispiel der Geschichte von Josef Krajewski ausführt:[8] Josef Krajewski wurde 1913 in Warschau geboren. Er war von Beruf Schlosser und verheiratet mit Sarbina Krajewska née Dopkowska. Spätestens seit dem 10. Oktober 1941 leistete er Zwangsarbeit im Südwesten Deutschlands, im landwirtschaftlichen Bereich.[9] Er wurde am 10. Juni 1942 festgenommen, weil er, mit einem Fuhrwerk unterwegs, angeblich einem Ortsbauernführer nicht genug Platz auf einem engen Weg überlassen hatte. Zusätzlich gab es das Gerücht einer sexuellen Beziehung mit einer deutschen Frau. Nachdem Krajewski verhaftet und verhört worden war, nahm sich die der Beziehung beschuldigte Frau das Leben. Dies wurde als Schuldeingeständnis und als Erhärtung des Verdachts gewertet. Die „rassische Überprüfung“ wurde eingeleitet, und da Josef Krajewski sie bestand, wurde er ins SS-Sonderlager/Konzentrationslager Hinzert verlegt. Es folgte der nächste Schritt im „Wiedereindeutschungsverfahren“, die sogenannte Sippenüberprüfung. Das Verfahren wurde allerdings nicht beendet, und Krajewski, der nur aufgrund von Gerüchten interniert worden war, niemals entlassen.[10] Er starb am 13. Oktober 1943 im Krankenhaus Hermeskeil, das für die Häftlinge aus Hinzert zuständig war, an einer schweren Lungen- und Rippenfellentzündung.[11] Diese Krankheit hatte er während der Haft im Konzentrationslager erworben. Der SS-Sturmbannführer Dr. Theophil Hackethal, in Personalunion Lagerarzt und Leiter des Krankenhauses, sorgte, anstatt die Genesung zu befördern, für die Einsortierung als „untauglich“ und für eine Haftverlängerung, was den Tod von Josef Krajewski nach sich zog.[12] Er wurde wohl zunächst auf dem Waldfriedhof Reinsfeld begraben und später auf den 1946 von der französischen Militäradministration angelegten Ehrenfriedhof Hinzert umgebettet.[13]
[8] Klormann, Felix: „Eindeutschungs-Polen“ im SS-Sonderlager/Konzentrationslager Hinzert, in: Grotum, Thomas (Hrsg.), Die Gestapo Trier. Beiträge zur Geschichte einer regionalen Verfolgungsbehörde, Köln u. a. 2018, S. 115–128, hier S. 119f.
[9] Standesamt Hermeskeil, Anzeige eines Sterbefalles im SS-Sonderlager „Hinzert“ vom 14.10.1943, Abschrift vom 7.2.1946, 01011302 oS/454030/ ITS Digital Archive, Arolsen Archives; AOK Frankenthal (Pfalz), Personalkarte für Josef Krajewsky, 02020201 oS/73156291/ITS Digital Archive, Arolsen Archives.
[10] Klormann, Felix: „Eindeutschungs-Polen“ im SS-Sonderlager/Konzentrationslager Hinzert, in: Grotum, Thomas (Hrsg.), Die Gestapo Trier. Beiträge zur Geschichte einer regionalen Verfolgungsbehörde, Köln u. a. 2018, S. 115–128, hier S. 120. Zur Person des Lagerarztes siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Theophil_Hackethal.
[11] Standesamt Hermeskeil, Anzeige eines Sterbefalles im SS-Sonderlager „Hinzert“ vom 14.10.1943, Abschrift vom 7.2.1946, 01011302 oS/454030/ ITS Digital Archive, Arolsen Archives.
[12] Klormann, Felix: „Eindeutschungs-Polen“ im SS-Sonderlager/Konzentrationslager Hinzert, in: Grotum, Thomas (Hrsg.), Die Gestapo Trier. Beiträge zur Geschichte einer regionalen Verfolgungsbehörde, Köln u. a. 2018, S. 115–128, hier S. 120.
[13] Standesamt Hermeskeil, Anzeige eines Sterbefalles im SS-Sonderlager „Hinzert“ vom 14.10.1943, Abschrift vom 7.2.1946, 01011302 oS/454030/ITS Digital Archive, Arolsen Archives; Meldung der Gemeinde Hinzert, undatiert [27.6.1951], Kartei der verstorbenen Verfolgten (überwiegend französische Zone, auch Franzosen in anderen Zonen), DE ITS 2.3.3.3/78110685 – JOSEF KRAJEWSKI/ ITS Digital Archive, Arolsen Archives.