Tadeusz Nowakowski
Tadeusz Nowakowski wurde am 8. November 1917 als Sohn von Stanisław Nowakowski und Emilia Górka in Allenstein (Olsztyn) geboren. Der Vater des späteren Schriftsellers war Historiker, Journalist und polnischer Aktivist im Kampf um die Unabhängigkeit in Ermland (Warmia). Als das Ermland 1920 nach der Volksabstimmung Deutschland zufiel, musste die Familie Allenstein verlassen und zog nach Bydgoszcz (Bromberg) in das wiedererstandene Polen, wo Stanisław Nowakowski eine Anstellung als Redakteur bei der Lokalzeitung „Dziennik Bydgoski” (Bromberger Tagesblatt) fand. Tadeusz verbrachte daraufhin seine Kindheit und Jugend in Bydgoszcz, das er zeitlebens als seine Heimatstadt betrachtete. Hier besuchte er die Grundschule und hier bestand er am Staatlichen humanistischen Marschal-Rydz-Śmigły-Gymnasium (Państwowe Gimnazjum im. Marszałka Śmigłego-Rydza) sein Abitur. Dort redigierte er die Schülerzeitung „Ogniwa” (Bindeglieder), in der er auch seine jugendlichen Erstlingswerke publizierte. Zudem schrieb er Gedichte und Feuilletons für das Tagesblatt „Dziennik Bydgoski” und er arbeitete für das neu gegründete Studio des Polnischen Radios in Bydgoszcz als Redakteur einer Pfadfindersendung. 1936 nahm er an der Warschauer Universität, die damals nach Józef-Piłsudski benannt war, ein Studium der Polonistik auf.
Nach Ausbruch des Krieges trat er in die Freiwillige Arbeiterbrigade zur Verteidigung Warschaus (Ochotnicza Robotnicza Brygada Obrony Warszawy) ein, eine Zivilschutzeinheit, die von der Polnischen Sozialistischen Partei (Polska Partia Socjalistyczna) eingerichtet worden war. Über eine Einberufung zu diesem Dienst verfügte er nicht, da er wegen seiner Zuckerkrankheit und eines Sehfehlers als untauglich für den Wehrdienst galt. Ende 1939 gelangte er nach Włocławek, wohin sich seine Mutter und die Geschwister nach der Inhaftierung des Vaters in Bydgoszcz und dessen Deportation ins Konzentrationslager begeben hatten (Stanisław Nowakowski kam 1942 in Dachau ums Leben).
Im Dezember 1940 wurde Tadeusz Nowakowski unter dem Vorwurf der Verbreitung von Flugblättern sowie der Leitung einer Untergrundpostille verhaftet. Er kam vor den Volksgerichtshof und wurde für seine Widerstandsaktivitäten, die zur "Abtrennung Großpolens vom Dritten Reich" führen sollten, zum Tode verurteilt. Da der Angeklagte die deutsche Sprache jedoch ausgezeichnet beherrschte, erhob er eine formelle Beschwerde, in der er vortrug, dass seine Pflichtverteidiger, die ortsansässige Volksdeutsche waren, der deutschen Sprache nur passiv und nur bedingt mächtig seien, so dass sie außer Stande seien, seine Verteidigung ordnungsgemäß wahrzunehmen. Das Gericht gab dieser Beschwerde statt und „begnadigte” Nowakowski, indem es die Todesstrafe in eine 30jährige Konzentrationslagerhaft umwandelte.