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Hirzenhain. Zwangsarbeit, Massenerschießung und Erinnerung

Foto von der Zeremonie zur Enthüllung des Denkmals in Hirzenhain. Die Polnische Delegation steht am Denkmal, Oktober 1945.

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  • Abb. 1: Annahmebefehl von Władysława H.  - „Wohnort: Außenstelle Hirzenhain“, 12.8.1943
  • Abb. 2: Schreiben der Gestapo Darmstadt bezüglich Anna G. 
 - Entlassung aus Hirzenhain und Überstellung an die Gestapo, 9.9.1943
  • Abb. 3: Poesiealbum von Maria F. aus dem AEL 
 - Mit Einträgen polnischer Häftlingsfrauen
  • Abb. 4: Poesiealbum von Maria F. aus dem AEL - Eintrag einer Leidensgenossin aus Hirzenhain, 1.10.1944
  • Abb. 5: Poesiealbum von Maria F. aus dem AEL - „Traurig verbrachte Momente“, 1.10.1944
  • Abb. 6: Poesiealbum von Maria F. aus dem AEL - „Erinnere dich an unser gemeinsames Leid in Hirzenhain“, November 1944
  • Abb. 7: Polnische zivile Zwangsarbeitskräfte in Hirzenhain - Im Hintergrund das „freie“ Lagerleben
  • Abb. 8: Polnische zivile Zwangsarbeiterinnen - Im Lager der Breuer-Werke durften sich die Häftlinge frei bewegen und Ausflüge unternehmen.
  • Abb 9: „Zur Erinnerung an die Zeit in den Sammelbaracken in Hirzenhain“ - Widmung einer Fotografie, 6.9.1944
  • Abb. 10: Polnische zivile Zwangsarbeiterinnen - Vor einer Wohnbaracke im Zwangsarbeitslager der Breuer-Werke
  • Abb. 11: „Ich schenke meiner lieben Mama mein Foto. Die Stieftochter“  - Widmung der Fotografie (Abb. 10) 

  • Abb. 12: Topografie der Lager, gez. 1948  - Das AEL und das Zwangsarbeitslager befanden sich in unmittelbarer Nähe zueinander.
  • Abb. 13: Zeitzeugenbericht vom Juli 1950 - Während des Massakers drei Tage lang eingesperrt…
  • Abb. 14: Prozess gegen Emil Fritsch - Zeitungsausschnitt vom 17.1.1951, Gießener Anzeiger
  • Abb. 15: Ein Zeuge gibt den genauen Zeitpunkt der Exekution an - Zeitungsausschnitt vom 20.1.1951
  • Abb. 16: Zeugenaussagen zum Massengrab - Zeitungsausschnitt
  • Abb. 17: Überraschende Wendung in der Aussage des Angeklagten Fritsch - Zeitungsausschnitt vom 26.1.1951, Gießener Anzeiger
  • Abb. 18: Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil - Zeitungsausschnitt vom 6.7.1951, Freie Presse
  • Abb. 19: Foto der Exhumierung, Hirzenhain, Mai 1945 - Massengrab am Waldrand
  • Abb. 20: Foto der Exhumierung, Hirzenhain, Mai 1945 - Im Hintergrund amerikanische Soldaten
  • Abb. 21: Foto der Exhumierung, Hirzenhain, Mai 1945 - Massengrab am Waldrand
  • Abb. 22: Das Denkmal in Hirzenhain, Oktober 1945 - Foto von der Zeremonie zur Enthüllung mit Gedenktafeln in vier Sprachen
  • Abb. 23: Foto von der Zeremonie zur Enthüllung des Denkmals in Hirzenhain - Die Polnische Delegation steht am Denkmal. Oktober 1945
  • Abb. 24: Foto von der Zeremonie zur Enthüllung des Denkmals in Hirzenhain - Die 3. Person links des Denkmals ist Jan F. in einer Pfadfinderuniform. Oktober 1945
  • Abb. 25: US-Bericht vom 23.6.1947 - Information über die Exhumierung und Hinrichtung von 9 Männern und 78 Frauen in Hirzenhain
Foto von der Zeremonie zur Enthüllung des Denkmals in Hirzenhain. Die Polnische Delegation steht am Denkmal, Oktober 1945. © IPN BU 3695/325
Foto von der Zeremonie zur Enthüllung des Denkmals in Hirzenhain. Die Polnische Delegation steht am Denkmal, Oktober 1945.

Hirzenhain, ein kleiner Ort am Fuße des Vogelsbergs in Hessen, hatte in der Mitte des Zweiten Weltkriegs nicht mehr als 600 Einwohner. Durch die Lage in einem engen Tal war Hirzenhain relativ sicher vor Luftangriffen. In dieser Topographie befanden sich die Breuer-Werke, die mit dem Rüstungskonzern Buderus AG verbunden waren. Während des Krieges wurden neben der Landwirtschaft auch diese Werke zu einem Ort von Zwangsarbeit. Die Breuer-Werke begannen 1942 mit der Produktion von Gussteilen für den Panzerkampfwagen VI Tiger. Das Werk produzierte auch Benzinmotoren für die Wehrmacht und wurde deshalb in der Priorisierung der Betriebe hinsichtlich der Kriegsproduktion der zweithöchsten Stufe zugeordnet. Ab 1943 kam es zu einer Produktionssteigerung, die den Bedarf an Arbeitskräften erhöhte. Am 26. März 1945 eskalierte der Terror gegen die Zwangsarbeitskräfte. Ein SS-Kommando erschoss 87 Frauen und Männer – unter ihnen viele aus Polen. 

In Hirzenhain gab es drei Zwangsarbeitslager: das zum Gefängniskomplex Rodgau-Dieburg gehörige Lager für Strafgefangene der Justiz, das Arbeitserziehungslager der Gestapo und ein Zwangsarbeitslager, das sich direkt im Besitz der Breuer-Werke befand und das hauptsächlich mit zivilen Arbeitskräften aus Polen und der UdSSR belegt war.

 

Das Außenlager Hirzenhain des Gefangenenkomplexes Rodgau-Dieburg
 

Das Strafgefangenenlager in Hirzenhain wurde speziell für weibliche polnische Häftlinge eingerichtet und war der Staatsanwaltschaft Darmstadt als Außenkommando des Strafgefängnisses in Dieburg (Rodgau) unterstellt.[1] Die Entscheidung zur Errichtung fiel im November 1942, der Bau wurde im März 1943 abgeschlossen. Die Lebensbedingungen im Lager waren hart. In den provisorischen Baracken froren die polnischen Frauen, hatten nur begrenzte sanitäre Möglichkeiten und litten unter unzureichender Trinkwasserversorgung. In den Breuer-Fabriken verrichteten sie an sieben Tagen in der Woche Schwerstarbeit im Schichtdienst.[2]

Erhaltene Transportlisten aus Ciechanów (deutsch: Zichenau im Reichsgau Ostpreußen) belegen, dass weibliche Häftlinge aus diesem Ort direkt nach Hirzenhain deportiert wurden.[3] Auch aus Straflagern im Warthegau, darunter Wronki, wurden Polinnen nach Hirzenhain deportiert. Sie lebten in bewachten und isolierten Baracken. Eine der vielen Häftlinge in Hirzenhain war die 38-jährige Władysława H., die vom deutschen Gericht in Ciechanów nach der Kriegssonderstrafrechtsverordnung zu einem Jahr und neun Monaten Zuchthaus verurteilt wurde. Nach Verbüßung ihrer Strafe im August 1943 wurde sie jedoch nicht freigelassen, sondern der Gestapo überstellt, die sie in das Konzentrationslager Ravensbrück brachte (Abb. 1 . ).[4] Das gleiche Schicksal ereilte die 28-jährige Anna G. Auf Urteilsspruch eines deutschen Gerichts in Ciechanów im besetzten Polen kam sie wegen „Kriegswirtschaftsverbrechen“ nach Hirzenhain und verbüßte dort eine neunmonatige Haftstrafe. Am 9. September 1943 stellte die Lagerleitung die Polin der Gestapo in Darmstadt zu, die sie ebenfalls in das Konzentrationslager Ravensbrück deportierte (Abb. 2 . ). Anna überlebte das KZ und wurde dank der Bemühungen des Schwedischen Roten Kreuzes nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs zur Rekonvaleszenz nach Schweden gebracht.[5]

Nach Verbüßung ihrer Strafe wurden die Polinnen in das Polizeigefängnis in Darmstadt überstellt, das sie auf Anordnung des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) in die Konzentrationslager Buchenwald oder Ravensbrück schickte. Einige entgingen dem KZ, indem sie auf Wunsch der Breuer-Werke „im Interesse der Rüstungsproduktion“ in Hirzenhain blieben, weil sie ihre Arbeit „gut und mit Leichtigkeit“ erledigt hätten.[6] Auch die oben erwähnten Anna G. und Władysława H. wollte der Betrieb behalten, aber der Antrag wurde zu spät gestellt, da sich die Polinnen zu diesem Zeitpunkt bereits im KZ Ravensbrück befanden. Im Dezember 1943 lehnte das RSHA die Rückführung von Ravensbrück nach Hirzenhain ab, stimmte aber zu, dass die weiblichen Häftlinge, deren Verlegung in das KZ noch nicht erfolgt war, noch acht Wochen länger in Hirzenhain zu blieben.[7] Das Unternehmen begründete seine Forderung damit, dass der Abzug dieser „eingearbeiteten Kräfte“ die Panzerproduktion stark beeinträchtigen würde, was verheerende militärische Folgen hätte. Ende März 1944 plädierte die Unternehmensleitung sogar dafür, leistungsstarke Frauen freizustellen und in den Zivilstatus zu überführen. Als Zivilarbeiterinnen sollten sie dann Lohn erhalten und ihre Kinder in der Heimat unterstützen können.[8] Dieser Vorschlag konnte jedoch nicht umgesetzt werden, da polnische Staatsbürger gemäß dem RSHA-Erlass vom 11. März 1943 (II A 2 Nr. 100/43–176) nach Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten in „Schutzhaft“ genommen und in einem KZ inhaftiert werden sollten.

Nicht alle weiblichen polnischen Häftlinge wurden von Hirzenhain nach Ravensbrück deportiert. Einigen gelang es, das KZ zu umgehen und nach Verbüßung ihrer Strafe im Lager Hirzenhain zu bleiben. Maria F. zum Beispiel, die vom deutschen Sondergericht wegen antideutscher Gesinnung in Chojnice in ein Straflager in Fordon (Ortsteil von Bydgoszcz) und von dort nach Hirzenhain geschickt wurde, entging dem Konzentrationslager.[9] Aus Hirzenhain ist ihr Poesiealbum erhalten geblieben, in das ihre Lagerkameradinnen in den Jahren 1944/1945 schrieben (Abb. 3–6 . ), so auch die ein Jahr jüngere Janina Ch. Sie kam aus Poznań, wo sie 1940 von der Gestapo verhaftet worden war, weil sie englischen Kriegsgefangenen geholfen hatte. Wie Maria arbeitete auch Janina bis zum Kriegsende in den Breuer-Motorenwerken. Am 4. April 1945 wurde sie auf Anordnung der amerikanischen Behörden in ein Displaced Persons Camp (DP) in Hanau und kurz darauf in ein DP-Lager in Gießen verlegt.[10] Ebenso verewigte sich Wacława M. aus der Region Poznań mit einem Albumeintrag. Im Alter von 22 Jahren wurde die verheiratete junge Frau zusammen mit ihrem Vater verhaftet und in Konin, Wronki, Fordon, Braunau und Hirzenhain inhaftiert. Nach der Befreiung wurde sie in das DP-Lager in Gießen gebracht, von wo aus sie später nach Polen repatriiert wurde.[11]

Obwohl die Albumeinträge nur wenige Worte umfassen, vermitteln sie doch einen Eindruck vom Leid der jungen weiblichen Gefangenen. In ihnen ist von traurigen Momenten die Rede, von einer gemeinsamen Zeit des Elends und von der Hoffnung auf Befreiung und auf ein schnelles Ende des Krieges. Es wird auch deutlich, dass die polnischen Frauen zusammenhielten und sich vor allem mit tröstenden Worten gegenseitig unterstützten. Und die Zahl der Leidensgenossinnen war keineswegs gering. Im Oktober 1944 befanden sich 319 weibliche polnische Häftlinge im Straflager Hirzenhain.[12]

Die Frauen wurden sowohl in ihren Wohnräumen als auch bei der Arbeit in der Rüstungsfabrik Breuer beaufsichtigt. Einer der Wachmänner half den Polinnen, wo er nur konnte. Insbesondere drückte er ein Auge zu, wenn sie ihre Tagesquoten nicht erfüllten, und teilte ihnen größere Brotrationen zu, wie wir aus dem Erinnerungsbericht der Gefangenen Edmunda Z. wissen, die im Alter von 20 Jahren in Gniezno im Warthegau verurteilt wurde, weil sie Kriegsgefangenen geholfen hatte.[13] 

 

[1] Der zur Justizstrafanstalt Dieburg gehörende Gefangenenkomplex umfasste ab 1938 zunächst zwei Stammlager sowie eine stetig wachsende Reihe von Außenlagern. Darunter befand sich auch das „Polenlager“ in der rheinhessischen Gemeinde Eich (heute Rheinland-Pfalz, bei Worms), das zum 1. Juni 1942 zum Stammlager für den Polenstrafvollzug erklärt wurde. Eich unterstanden wiederum Außenlager wie z. B. in Groß-Rohrheim das Lager für 100 polnische Frauen. Siehe dazu https://www.porta-polonica.de/de/atlas-der-erinnerungsorte/der-ns-strafvollzug-polnischen-haeftlingen-das-polenlager-eich (zuletzt aufgerufen am: 28.8.2025).

[2] Fogel, Heidi: Das Lager Rollwald. Strafvollzug und Zwangsarbeit 1938 bis 1945, Rodgau/Nieder-Roden 2004, S. 299.

[3] Staatsarchiv Płock, Sign. 50/1/0/500.2/689. 

[4] Institut für Nationales Gedenken in Warschau, IPN GK 629/1327.

[5] Institut für Nationales Gedenken in Warschau, IPN GK 629/1065.

[9] Jaruszewski, Kazimierz: Wiejskiego nauczyciela żywot niezwykły, in: Pomerania, lipiec–sierpień 2019, S. 64–65.

[12] Monica, Kingreen: Einsatz von Zwangsarbeitern 1939-1945 in den einzelnen Ortschaften des Wetteraukreises. Ein Überblick, in: Augustin, Katja/Rack, Klaus-Dieter/Schneider, Lutz/ Wolf, Dieter (Hrsg.): Fern der Heimat unter Zwang. Der „Einsatz fremdländischer Arbeitskräfte“ während des Zweiten Weltkriegs in der Wetterau, Butzbach, Geschichtsverein für Butzbach und Umgebung, 2004, S. 93–150, hier 113.

[13] Nowakowska, Zofia: Edmunda Zjawińska-Górska (3 VIII 1921–26 II 1995), in: Nadwarciański Rocznik Historyczno-Archiwalny 14/2007, S. 299–302. 

Arbeitserziehungslager
 

Das im Sommer 1944 eingerichtete Arbeitserziehungslager (AEL), das nicht der Justiz, sondern der Geheimpolizei unterstellt war, hatte eine andere Struktur. Es wurde wahrscheinlich zur Beseitigung von Schäden nach Luftangriffen auf die Arbeitsstätten eingerichtet, als der Bedarf an Arbeitskräften in dieser kleinen Gemeinde weiter anstieg und die Rüstungsproduktion nicht eingestellt werden durfte.[14] Eine andere Version besagt, dass das AEL nach Luftangriffen auf das Polizeigefängnis in Frankfurt am Main gegründet wurde. Daraufhin sollte es an einen sicheren Ort verlegt werden.[15] In einem Zeitzeugenbericht wird jedoch die Umfunktionierung des Justizstraflagers in ein AEL erwähnt.[16]

Das Lager wird allgemein als AEL bezeichnet, offiziell wurde es jedoch als „erweitertes Frauengefängnis“ mit einer Kapazität von 250–300 Personen geführt. In diesem Polizeigefängnis für Frauen befanden sich auch etwa ein Dutzend männliche Häftlinge, die bei diversen Baumaßnahmen beschäftigt waren. Das AEL wurde von etwa 30 Wärtern beaufsichtigt. Einige Aufseherinnen übten Gewalt gegen die Gefangenen aus. Das Lager unterstand der Sicherheitspolizei in Wiesbaden und der Gestapo in Frankfurt. Entscheidungen über Gefangennahme und Entlassung wurden in Frankfurt getroffen. Das AEL war von der lokalen Bevölkerung getrennt, und der Zutritt war verboten. Es wurden hauptsächlich Frauen aus Polen und Osteuropa festgehalten, aber auch deutsche Frauen, die mit der Gestapo in Konflikt geraten waren, wurden inhaftiert. Im AEL wurde Gefängniskleidung getragen, teilweise mit AEL-Abzeichen. Insassen arbeitete in einer überwachten Kolonne bei den Breuer-Werken. Die Haftdauer im AEL betrug in der Regel 56 Tage, doch auch danach blieben Frauen im Lager und arbeiteten weiterhin als angelernte Arbeitskräfte für die Breuer-Werke.

 

Zwangsarbeitslager
 

Neben dem Straf- und dem Polizeilager gab es in Hirzenhain ein Zivillager für ausländische Frauen und Männer, das in 1942 auf dem Firmengelände errichteten Baracken untergebracht war. Im März 1944 lebten dort 62 polnische Zivilisten. Ein großer Teil der Personen im Lager waren „Ostarbeiter“ – 564 im Januar 1945.[17] Im Lager befand sich auch der 23-jährige Antoni K., der 1983 vor den polnischen Ermittlungsbehörden über das Verbrechen in Hirzenhain aussagte. Ihm zufolge lag das Zivillager direkt neben dem Straflager. Er sah oft, wie die weiblichen polnischen Häftlinge des Straflagers bei jedem Wetter lange Appelle in ihrem Lager aushalten mussten.[18] Die Insassen des Zivillagers durften sich frei bewegen, wie die erhaltenen Fotos polnischer Zwangsarbeiterinnen zeigen (Abb. 7–11 . ).

Die drei erwähnten Lager waren nicht institutionell miteinander verbunden, befanden sich aber in unmittelbarer Nähe zueinander (Abb. 12 . ). Gemeinsam war ihnen die Arbeit in den Breuer-Werken, wo insgesamt ca. 1.100 ausländische Zwangsarbeitskräfte beschäftigt waren. Die Bewohner der Lager beobachteten sich teilweise gegenseitig, durften aber nicht miteinander sprechen. Nur in den Produktionshallen gingen sie aneinander vorbei und warfen sich gegenseitig geheime Briefe mit der Bitte um Hilfe zu. 

 

[14] Pohl, Hans: Buderus 1932–1995, Wetzlar 2001, S. 82.

[15] Kingreen, S. 113.

[17] Ebenda.

[18] Institut für Nationales Gedenken in Warschau, IPN BU 3695/325.

Massenerschießung
 

In der ersten Märzhälfte 1945 traf aus Wiesbaden der Befehl zur Auflösung des AEL ein, da das gesamte SS-Personal aus der Stadt, wo das Hauptquartier häufig bombardiert wurde, nach Hirzenhain verlegt werden sollte.[19] Die Räumlichkeiten des AEL sollten der Unterbringung des SS-Personals dienen. Häftlinge mit geringfügigen Vergehen sollten freigelassen werden, die anderen sollten zum Hof Nonnenrod bei Fulda kommen. Zu dieser Zeit wurden im AEL Hirzenhain etwa 300 weibliche Häftlinge festgehalten. Etwa 30 Frauen befanden sich bereits seit einiger Zeit dort, weil für sie der Schutzhaftbefehl, d. h. die Unterbringung in einem KZ, beantragt wurde. Bis zur Entscheidung des RSHA in Berlin über die Verhängung von „Schutzhaft“ wurden diese Frauen in Hirzenhain inhaftiert. Aufgrund des Auflösungsbefehls wurden die meisten weiblichen Häftlinge tatsächlich freigelassen. Im Lager zurück blieben noch etwa 50 Frauen, die entweder auf ihre Deportation ins Konzentrationslager warteten oder die der politischen Straftaten, des Diebstahls und der Sabotage beschuldigt wurden. Ein Kommando von etwa 12 SS-Offizieren unter der Führung von Emil Fritsch war bereits Mitte März im AEL eingetroffen. Die Mitglieder dieses Kommandos waren hauptsächlich junge Menschen aus den besetzten Ostgebieten, die als Volksdeutsche galten und oft kaum Deutsch sprachen 

Die angeordnete Liquidierung des Lagers wurde durch den ankommenden Transport von ca. 50 Frauen behindert, die in Hirzenhain unerwartet aus dem geräumten Gestapogefängnis in der Frankfurter Klapperfeldstraße eingetroffen waren. Anhand eines Verpflegungsbuches sind die Namen von diesen Frauen bekannt. Sie waren in Zivil gekleidet und hatten kleine Gepäckstücke dabei. Unter ihnen befanden sich auch deutsche Staatsangehörige. Der Transport wurde von Polizeibeamten mit Hunden beaufsichtigt. Da die Zugstrecke ab Hirzenhain unterbrochen war, wurden die Frauen am frühen Morgen des 24. März zum dortigen AEL gebracht. Auf dem Bahnhof flüchteten fünf Frauen, indem sie sich unter die Zwangsarbeiterinnen mischten, die in einer Kolonne zur Rüstungsfabrik marschierten. Die übrigen 49 Frauen, die in den Prozessakten in dieser Anzahl erwähnt werden, mussten zwei Tage bei Regen und Sonne auf dem Appellplatz stehen. Nur die Nacht durften sie in einer provisorischen Wäscherei im örtlichen Wasserturm verbringen. Die Frauen waren völlig erschöpft und eine von ihnen erlag diesen Strapazen. Ursprünglich sollten sie Hirzenhain am nächsten Tag verlassen und unter Aufsicht zu Fuß zum Arbeitsamt nach Büdingen gebracht werden, das nach der Haftentlassung für ihre Zuweisung zu zivilen Arbeitsplätzen zuständig war. Zu diesem Zeitpunkt drängte der Leiter der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes „Rhein-Westmark“ in Wiesbaden, Hans Trummler, auf die sofortige Räumung des gesamten Lagers. Er gab auch den Befehl, sein privates Blockhaus in der Nähe des AEL zu errichten. Das SS-Personal von etwa 50 Personen traf am 24. März parallel zum Frauentransport in Hirzenhain ein. Trummler galt selbst bei seinen Mitarbeitern als „brutal“. Kurz nach seiner Ankunft schlug er öffentlich mehrere Polen, die weiße Fahnen in Erwartung der amerikanischen Befreiung in den Händen hielten.

Am Samstag und Sonntag, den 24. und 25. März, berieten in Hirzenhain die SS- und AEL-Funktionäre intensiv über die unerwartete Ankunft der Frauen und die verbliebenen Häftlinge im Lager. Im Anschluss an diese Gespräche befahl Trummler ihre Erschießung. Die genauen Umstände, wie es zu dieser Entscheidung kam, konnten bisher nicht geklärt werden. Die Zahl der im Lager verbliebenen weiblichen Häftlinge schien zu groß, um sie in ein anderes Gefängnis zu evakuieren, und da sie angeblich schwere Straftaten begangen hatten, kam ihre Freilassung für die SS nicht in Frage. Viele der Frauen waren krank und konnten nicht gehen. Die Auflösung von Gefängnissen und Lagern vor der herannahenden Front war in den besetzten Ostgebieten ab dem Frühjahr 1944 gängige Praxis. Für das Generalgouvernement erließ der Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes am 20. Juli 1944 einen Befehl zur Tötung von Häftlingen, deren Transport vor allem wegen der sich rasch annähernden sowjetischen Front unmöglich war. Während Häftlinge mit geringfügigen Vergehen freigelassen wurden, wurden Kranke und Marschunfähige ermordet. In Hirzenhain verfolgte die SS eine ähnliche Logik: Sie schickte einige Häftlinge nach Nonnenrod bei Fulda, während die übrigen, die sich in schlechtem Zustand befanden oder eine politische Bedrohung darstellten, kollektiv erschossen wurden. 

Drei Tage vor dem Einmarsch der Amerikaner und kurz vor Ostern, am frühen Morgen des 26. März, ermordete die SS in Hirzenhain, zumeist durch Genickschüsse, 87 Menschen – 76 Frauen und 11 Männer. Die Opfer wurden aus dem Schlaf gerissen und zu einer am Waldrand ausgehobenen Grube geführt. Einige von ihnen trugen graue Gefangenenkleidung, andere Zivilkleidung; manche Frauen waren völlig unbekleidet. Neben den 49 Frauen aus dem Frankfurter Transport wurden auch junge Frauen „selektiert“, die schon lange im AEL-Gefängnis inhaftiert gewesen waren. Unter ihnen befanden sich zwei russische Ärztinnen und eine Ingenieurin. Bei der Exhumierung erkannten einige Zeugen sie wieder.

Die Hinrichtung wurde von Trummlers Untergebenen und dem zehn Tage zuvor eingetroffenen SS-Kommando von Emil Fritsch durchgeführt. Zuvor mussten zwei junge AEL-Häftlinge unter Aufsicht der SS eine große Grube graben, in die sie später selbst hineingestoßen wurden. Mehrere weitere Häftlinge aus dem Baukommando, darunter vermutlich ein Franzose, starben ebenfalls. Zwei Anwohner von Hirzenhain sahen, wie diese Grube ausgehoben wurde. Sie hörten auch die Schüsse. Die Zwangsarbeiter:innen aus dem zivilen Lager wurden laut Nachkriegsbericht drei Tage lang in ihrem Lager eingesperrt und ahnten, was vor sich ging (Abb. 13 . ). Noch am Tag des Massakers wurden das Lager-Inventar und die verbliebenen weiblichen Häftlinge zusammen mit den Aufseherinnen in Richtung Fulda transportiert. Am Zielort Hof Nonnenrod sollten sie ebenfalls hingerichtet werden, doch der verantwortliche Offizier weigerte sich, die Hinrichtung durchzuführen, und die weiblichen Häftlinge wurden schließlich freigelassen oder ins KZ Buchenwald gebracht. Die SS verließ Hirzenhain am 28. März 1945.

Es ist nicht genau bekannt, wie viele Opfer polnischer Abstammung waren. Anhand der Frankfurter Liste lassen sich jedoch die Biografien von manchen Frauen mit polnisch klingenden Nachnamen gut zurückverfolgen. Auf der Transportliste standen auch Anna Fułka und Walentyna Gruza. Es lohnt sich, die Biografien dieser beiden Polinnen kurz vorzustellen. Anna Fułka (möglicherweise Anna Fułek), geboren am 29. April 1929 in Warschau, war von Februar 1944 bis 1. März 1945 in Hanau inhaftiert und wurde von dort in das Gestapo-Gefängnis in Frankfurt gebracht.[20] Walentyna Gruza, geboren am 24. Juli 1924 in Czechowice, war ab September 1944 bei der Chemischen Fabrik Kalle & Co. in Wiesbaden beschäftigt und wohnte im „Landgrabenlager“[21] Wiesbaden/Biebrich. Am 21. Februar 1945 wurde sie in Frankfurt inhaftiert.[22] Die beiden Polinnen kamen nur wenige Wochen vor ihrem Transport im Gefängnis Frankfurt an. Nach ihrer Ankunft in Hirzenhain verschwanden sie spurlos. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass sie erschossen wurden. 

 

[19] Dieser Abschnitt und der über die Strafverfolgung wurden auf der Grundlage der Verfahrensakte gegen Emil Fritsch verfasst. Staatsarchiv Darmstadt, HStAD, H 13 Gießen, 542/1-23. Die 23-Bände enthalten zahlreiche Zeugenaussagen, Vernehmungen der Beschuldigten und Protokolle der Hauptverhandlung.

[20] Arolsen Archives, 2.1.1.1 / 70399644: https://collections.arolsen-archives.org/de/document/70399644.

[21] Biebrich, Lager für Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, „Landgrabenlager“ Kalle & Co., in: Topographie des Nationalsozialismus in Hessen, URL: https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/nstopo/id/2099 (Stand: 26.11.2022).

Strafverfolgung
 

Unmittelbar nach der Entdeckung des Massengrabs im April 1945 leiteten amerikanische Funktionäre erste Ermittlungen ein und befragten Anwohner. Im August 1946 meldete die Familie der in Hirzenhain ermordeten Luxemburgerin Emilie Schmitz ihren Tod dem Duisburger Anwalt Dr. Hans Niedner, der daraufhin ebenfalls Ermittlungen einleitete. Der Kontakt zwischen der Familie und dem Anwalt war bereits während des Krieges zustande gekommen, da er Kunde im Geschäft der Familie Schmitz in Luxemburg gewesen war. Die Schwester der ermordeten Emilie nahm Kontakt zu ihm auf und bat ihn, den Fall zu übernehmen. Im Juli 1947 erstattete dieser Anwalt aufgrund eines Erlasses des Alliierten Kontrollrats Anzeige gegen mindestens neun SS- und Gestapo-Männer aus Wiesbaden und Hirzenhain wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Gegenstand war die Ermordung von Häftlingen des AEL, insbesondere der luxemburgischen Emilie, deren Identität bei der Exhumierung bestätigt wurde. 1948 wurde ein Voruntersuchungsverfahren eröffnet.

Nach der Vernehmung zahlreicher Zeugen fiel der Mordverdacht auf Emil Fritsch und sein Kommando. Es war klar, dass das Verbrechen nicht von AEL-Funktionären, sondern von einem Wiesbaden unterstellten Sonderkommando verübt worden war. Fritsch war 1935 der SS beigetreten und war während des Krieges mit Gewalt durchaus vertraut gewesen, da er u. a. 1944 im Gestapo-Lager Neue Bremm in Saarbrücken gedient hatte. Im Februar 1949 begann die Fahndung nach Fritsch, der sich in Berlin niedergelassen hatte, ohne dass seine frühere SS-Mitgliedschaft bei Behörden registriert worden wäre.

Am 22. September 1949 wurde er im Untersuchungsgefängnis Berlin-Moabit inhaftiert. Bei seiner ersten Vernehmung im September 1949 bestritt er vehement alle Vorwürfe und behauptete, erst kürzlich von dem Massaker überhaupt erfahren zu haben. Nach seiner Auslieferung Anfang April 1950 nach Gießen, wo das Ermittlungsverfahren lief, wiederholte er, dass er „an der Erschießung von KZ-Häftlingen in Hirzenhain in keiner Weise beteiligt“ war. Er habe nur vier Tage in Hirzenhain verbracht und sich in einem schlechten Gesundheitszustand befunden. Er habe auch keine Kommandos geführt. Die Schuld dafür schob er auf das Lagerpersonal und die „russischen Angehörigen der Wachkommandos“. 

Seine Leugnungen blieben erfolglos. Am 30. September 1950 erhob die Staatsanwaltschaft Gießen Anklage gegen Fritsch. Erst im Strafprozess änderte er seine bisherige Aussage und gab an, den Hinrichtungsbefehl von Trummlers Assistenten erhalten zu haben, wies aber darauf hin, dass er sich geweigert habe, ihn auszuführen. Wenig später präsentierte er eine andere Version: Als er am Hinrichtungsort ankam, sei die Erschießung bereits im Gange gewesen. Zeugen sagten allerdings aus, dass Fritsch das Massaker unter seinen Kollegen gar nicht geheim gehalten hatte; vielmehr hatte er sich sogar damit gebrüstet, und Trummler hatte ihm für seine gute Arbeit eine Flasche Schnaps geschenkt.

In der Verhandlung berief sich Fritsch auf den Befehlsnotstand, eine Argumentation, die das Schwurgericht Gießen ablehnte: „Somit war er sich bewusst, mit der Ausführung des Befehls ein Verbrechen zu begehen. […] der Angeklagte [hat] ein hohes Maß verwerflicher Gesinnung offenbart.“ Fritsch wurde zum Verantwortlichen für die Hinrichtung erklärt und zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt. Im Urteil vom 1. März 1951 hieß es: Emil Fritsch hat „87 Menschen im Zusammenwirken mit anderen vorsätzlich und grausam getötet.“ Im April 1951 reichte sein Verteidiger einen Antrag auf Aufhebung des Urteils ein und schrieb zur Begründung unter anderem: „[Dem] Angeklagten muss der Nötigungsstand des Handelns auf Befehl und die angesichts […] der Verhältnisse für ihn gegebene gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben zugebilligt werden.“ Am 5. Juli 1951 wies der Bundesgerichtshof die Revision zurück. Am 8. April 1952 sagte Fritsch aus, der Erschießungsbefehl sei vom Lagerleiter gekommen, eine Aussage, die von Zeugen nicht bestätigt wurde. 

Auch andere SS-Mitglieder wurden wegen Mittäterschaft angeklagt. Die Schüsse während der Hinrichtung wurden angeblich von einem SS-Mann abgegeben, der sich im Rauschzustand befand und kaum noch stehen konnte. Dieser Umstand, der von den befragten Zeugen bestätigt wurde, führte zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens (2 Ks 1/53) gegen ihn. Aufgrund seines Rauschzustandes konnte er nicht wegen versuchten Mordes angeklagt werden, sondern nur wegen des Vergehens der „Volltrunkenheit“, was nach Ablauf von fünf Jahren bereits verjährt war. Fritsch war somit der einzige Täter, der in den Nachkriegsprozessen wegen des Massakers von Hirzenhain angeklagt und bestraft wurde (Abb. 14–18 . ). Seinen SS-Vorgesetzten gelang es, sich der strafrechtlichen Verantwortung für Hirzenhain zu entziehen. Der Wiesbadener SS-Chef Hans Trummler wurde wegen der Tötung amerikanischer Piloten am 22. Oktober 1948 in Landsberg am Lech hingerichtet.

Das Massaker von Hirzenhain erlangte nach Kriegsende auch die Aufmerksamkeit der polnischen Justizbehörden. Im Dezember 1947 übersandte die bereits erwähnte Schwester der ermordeten Emilie Schmitz dem polnischen Außenministerium eine Liste mit Frankfurter Häftlingen und bat aufgrund der großen Zahl polnischer Namen um Nachforschungen, um „unsere Helden aus feindlichem Land zu reißen und sie in ihrer Heimat zu begraben, für deren Befreiung sie ihr Leben geopfert hatten.“ Im April 1948 begann das Außenministerium in Warschau mit der Suche nach weiteren Informationen. 1951 erhielt die polnische Botschaft in Moskau von der luxemburgischen Gesandtschaft einen Ausschnitt aus einer luxemburgischen Zeitung über das Massaker von Hirzenhain. In den darauffolgenden Jahren wurden jedoch in Polen keine Untersuchungen durchgeführt. Erst einige Dekaden später wurde der Fall dort wieder auf die juristische Agenda gesetzt. Anlass war die Übersendung dreier Fotos von der Gedenkfeier für die Opfer im Oktober 1945 durch Antoni K., der zum Zeitpunkt des Massakers im Zwangsarbeitslager der Breuer-Werke gewohnt hatte, an die Bezirkskommission zur Verfolgung der NS-Verbrechen in Kattowitz. 1983 wurde er von der Staatsanwaltschaft verhört und gab Einzelheiten über das „KZ-Hirzenhain“, das Massaker und die Exhumierung zu Protokoll. Um mehr Informationen über das Verbrechen zu erhalten wurden im Radio Aufrufe nach Tatzeugen ausgestrahlt. Daraufhin meldeten sich ehemalige Zwangsarbeiterinnen aus Hirzenhain, die jedoch erst in späteren Gesprächen in den DP-Lagern vom Massaker erfahren hatten. Vor allem aber waren die befragten Zeugen überzeugt, dass ausschließlich polnische Frauen Opfer der Erschießung geworden waren. Diese Annahme übernahmen die polnischen Justizbehörden. Die Ermittlungen wurden jedoch eingestellt, als feststand, dass die Staatsanwaltschaft Gießen dieses Verbrechen bereits in den 1950er Jahren verfolgt hatte.[23]

 

[23] IPN BU 3695/325.

Gedenken
 

Als die Amerikaner am 30. März 1945 in Hirzenhain einmarschierten, war das AEL bereits liquidiert. Gerüchte über ein Massengrab verbreiteten sich rasch im Ort und veranlassten manche Einwohner, nachzuforschen. Zunächst fühlte sich niemand verpflichtet, die Leichen zu bergen, da man davon ausging, dass sich das Massengrab außerhalb der Gemeinde, in der Steinberger Gemarkung, befinde. Anfang Mai ordneten jedoch die amerikanischen Behörden an, die Leichen zu exhumieren und zunächst auf dem Friedhof in Särge zu legen. Die Exhumierungsarbeiten wurden von deutschen Einwohnern unter Aufsicht polnischer Militärdienste durchgeführt (Abb. 19–21 . ). Unter den befreiten polnischen Zwangsarbeitskräften herrschte damals die Meinung vor, nur ihre Landsleute seien ermordet worden.[24]

Anfang Oktober 1945 wurde auf dem Friedhof in Hirzenhain ein Denkmal für ermordete Häftlinge enthüllt. Das Denkmal hatte die Form eines Kreuzes und war mit Gedenktafeln in polnischer, deutscher, französischer und englischer Sprache versehen. Die Inschrift in deutscher Sprache lautete: 

„Hier ruhen in Frieden diejenigen, die die Schrecken der Konzentrationslager erlebt haben. Sie fielen unter den Hieben der Henker am 3.4.1945. Es war ihnen nicht vergönnt, das Licht der Freiheit aufleuchten zu sehen. Ehre ihrem Andenken! Die polnischen Soldaten des Lagers Warszawa in Hirzenhain 1945“. 

Unmittelbar nach der Enthüllung des Denkmals versammelte sich eine wohl überwiegend polnische Gruppe, um der Opfer zu gedenken. Die Gedenkstunde wurde mit Fotos dokumentiert. Jan F., ein Teilnehmer der Zeremonie, überreichte dem oben erwähntem Antoni K. im DP-Lager „Gniezno“ in Niederlahnstein diese drei Fotos (Abb. 22–24 . ).

Die Opfer des Massakers fanden schließlich ihre ewige Ruhe auf dem Kriegsopferfriedhof im Kloster Arnsburg, der 1959/60 nach dem Kriegsgräbergesetz eingerichtet wurde. Sein Zweck war es, eine würdige Bestattung für Einzel- und Massenkriegsopfer aus drei hessischen Landkreisen zu schaffen. Entgegen der bisherigen Praxis wurden Kriegsopfer unterschiedlicher Nationalitäten nebeneinander bestattet. Im Jahr 1959 fand die Umbettung der Gräber von Hirzenhain statt. Besonderes Interesse galt den sechs angeblich männlichen Opfern, da unter den Bewohnern Hirzenhain Gerüchte kursierten, es handele sich um die Leichen von SS-Männern, die erschossen worden waren, weil sie sich geweigert hätten, an der Hinrichtung teilzunehmen. Erst die Einsicht in die Prozessakten von 1951 ermöglichte es, die tatsächlichen Umstände aufzuklären und die Leichen eindeutig als ehemalige Lagerhäftlinge zu identifizieren.

1960 veröffentlichte der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge die Sonderbroschüre „Kriegsopferfriedhof Kloster Arnsburg in Oberhessen“. Darin wurden auch Informationen über sechs männliche Leichen bekannt gegeben, die als „Opfer der politischen Gewalt“ galten.[25] 1996 wurden die Gräber mit zwei Gedenktafeln gekennzeichnet, die über das Verbrechen und seine Opfer informierten. Lediglich die Namen zweier Ermordeter konnten dank Nachforschungen der Familienangehörigen ermittelt werden. Bis 2017 ging man davon aus, dass 81 Frauen und sechs Männer in Hirzenhain massenhaft erschossen wurden. Detaillierte Recherchen ergaben jedoch, dass es sich um 76 Frauen und elf Männer handelte.[26] Bemerkenswert ist, dass amerikanische Daten aus dem Jahr 1947 78 Frauen und neun Männer als Opfer auflisten (Abb. 25 . ).[27] Zuletzt wurden neue Informationstafeln konzipiert, so dass die Gedenkstätte auch als ein Lernort fungieren kann.

Nachdem die Gräber in den Jahren 1959/1960 in das Kloster Arnsburg überführt worden waren, verblieb das 1945 gestiftetes Denkmalkreuz auf dem Friedhof in Hirzenhain. 1990 wurde dieses Kreuz an den Ort des Massakers gebracht, wo es sich bis heute befindet. Hier finden regelmäßig Gedenkfeiern statt. Darüber hinaus wird das Verbrechen demnächst Gegenstand einer Graphic Novel sein, die eine Auseinandersetzung mit dem Thema bietet.[28]

 

Katarzyna Woniak, November 2025

 

[24] Frank, Pötter (Hrsg.): Massenmord der SS in Hirzenhain in Arnsburg vergessen, Bund der Antifaschisten Gießen, Gießen 1980, S. 22. 

[25] Bundesarchiv Berlin, Abteilung Ludwigsburg, B162/16911.

[26] Hartmann Götz: Kriegsgräberstätte Kloster Arnsburg, URL: https://hessen.volksbund.de/aktuell/projekte/artikel/kriegsgraeberstaette-kloster-arnsburg (Stand: 15.01.2024).

[28] Vor 80 Jahren: Erinnerung an Massenmord am Waldrand zwischen Hirzenhain und Steinberg: https://www.fnp.de/lokales/wetteraukreis/vor-80-jahren-erinnerung-an-massenmord-am-waldrand-zwischen-hirzenhain-und-steinberg-93652147.html (zuletzt aufgerufen am: 25.10.2025).