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Hirzenhain. Zwangsarbeit, Massenerschießung und Erinnerung

Foto von der Zeremonie zur Enthüllung des Denkmals in Hirzenhain. Die Polnische Delegation steht am Denkmal, Oktober 1945.

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  • Abb. 1: Annahmebefehl von Władysława H.  - „Wohnort: Außenstelle Hirzenhain“, 12.8.1943
  • Abb. 2: Schreiben der Gestapo Darmstadt bezüglich Anna G. 
 - Entlassung aus Hirzenhain und Überstellung an die Gestapo, 9.9.1943
  • Abb. 3: Poesiealbum von Maria F. aus dem AEL 
 - Mit Einträgen polnischer Häftlingsfrauen
  • Abb. 4: Poesiealbum von Maria F. aus dem AEL - Eintrag einer Leidensgenossin aus Hirzenhain, 1.10.1944
  • Abb. 5: Poesiealbum von Maria F. aus dem AEL - „Traurig verbrachte Momente“, 1.10.1944
  • Abb. 6: Poesiealbum von Maria F. aus dem AEL - „Erinnere dich an unser gemeinsames Leid in Hirzenhain“, November 1944
  • Abb. 7: Polnische zivile Zwangsarbeitskräfte in Hirzenhain - Im Hintergrund das „freie“ Lagerleben
  • Abb. 8: Polnische zivile Zwangsarbeiterinnen - Im Lager der Breuer-Werke durften sich die Häftlinge frei bewegen und Ausflüge unternehmen.
  • Abb 9: „Zur Erinnerung an die Zeit in den Sammelbaracken in Hirzenhain“ - Widmung einer Fotografie, 6.9.1944
  • Abb. 10: Polnische zivile Zwangsarbeiterinnen - Vor einer Wohnbaracke im Zwangsarbeitslager der Breuer-Werke
  • Abb. 11: „Ich schenke meiner lieben Mama mein Foto. Die Stieftochter“  - Widmung der Fotografie (Abb. 10) 

  • Abb. 12: Topografie der Lager, gez. 1948  - Das AEL und das Zwangsarbeitslager befanden sich in unmittelbarer Nähe zueinander.
  • Abb. 13: Zeitzeugenbericht vom Juli 1950 - Während des Massakers drei Tage lang eingesperrt…
  • Abb. 14: Prozess gegen Emil Fritsch - Zeitungsausschnitt vom 17.1.1951, Gießener Anzeiger
  • Abb. 15: Ein Zeuge gibt den genauen Zeitpunkt der Exekution an - Zeitungsausschnitt vom 20.1.1951
  • Abb. 16: Zeugenaussagen zum Massengrab - Zeitungsausschnitt
  • Abb. 17: Überraschende Wendung in der Aussage des Angeklagten Fritsch - Zeitungsausschnitt vom 26.1.1951, Gießener Anzeiger
  • Abb. 18: Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil - Zeitungsausschnitt vom 6.7.1951, Freie Presse
  • Abb. 19: Foto der Exhumierung, Hirzenhain, Mai 1945 - Massengrab am Waldrand
  • Abb. 20: Foto der Exhumierung, Hirzenhain, Mai 1945 - Im Hintergrund amerikanische Soldaten
  • Abb. 21: Foto der Exhumierung, Hirzenhain, Mai 1945 - Massengrab am Waldrand
  • Abb. 22: Das Denkmal in Hirzenhain, Oktober 1945 - Foto von der Zeremonie zur Enthüllung mit Gedenktafeln in vier Sprachen
  • Abb. 23: Foto von der Zeremonie zur Enthüllung des Denkmals in Hirzenhain - Die Polnische Delegation steht am Denkmal. Oktober 1945
  • Abb. 24: Foto von der Zeremonie zur Enthüllung des Denkmals in Hirzenhain - Die 3. Person links des Denkmals ist Jan F. in einer Pfadfinderuniform. Oktober 1945
  • Abb. 25: US-Bericht vom 23.6.1947 - Information über die Exhumierung und Hinrichtung von 9 Männern und 78 Frauen in Hirzenhain
Foto von der Zeremonie zur Enthüllung des Denkmals in Hirzenhain. Die Polnische Delegation steht am Denkmal, Oktober 1945. © IPN BU 3695/325
Foto von der Zeremonie zur Enthüllung des Denkmals in Hirzenhain. Die Polnische Delegation steht am Denkmal, Oktober 1945.

Strafverfolgung
 

Unmittelbar nach der Entdeckung des Massengrabs im April 1945 leiteten amerikanische Funktionäre erste Ermittlungen ein und befragten Anwohner. Im August 1946 meldete die Familie der in Hirzenhain ermordeten Luxemburgerin Emilie Schmitz ihren Tod dem Duisburger Anwalt Dr. Hans Niedner, der daraufhin ebenfalls Ermittlungen einleitete. Der Kontakt zwischen der Familie und dem Anwalt war bereits während des Krieges zustande gekommen, da er Kunde im Geschäft der Familie Schmitz in Luxemburg gewesen war. Die Schwester der ermordeten Emilie nahm Kontakt zu ihm auf und bat ihn, den Fall zu übernehmen. Im Juli 1947 erstattete dieser Anwalt aufgrund eines Erlasses des Alliierten Kontrollrats Anzeige gegen mindestens neun SS- und Gestapo-Männer aus Wiesbaden und Hirzenhain wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Gegenstand war die Ermordung von Häftlingen des AEL, insbesondere der luxemburgischen Emilie, deren Identität bei der Exhumierung bestätigt wurde. 1948 wurde ein Voruntersuchungsverfahren eröffnet.

Nach der Vernehmung zahlreicher Zeugen fiel der Mordverdacht auf Emil Fritsch und sein Kommando. Es war klar, dass das Verbrechen nicht von AEL-Funktionären, sondern von einem Wiesbaden unterstellten Sonderkommando verübt worden war. Fritsch war 1935 der SS beigetreten und war während des Krieges mit Gewalt durchaus vertraut gewesen, da er u. a. 1944 im Gestapo-Lager Neue Bremm in Saarbrücken gedient hatte. Im Februar 1949 begann die Fahndung nach Fritsch, der sich in Berlin niedergelassen hatte, ohne dass seine frühere SS-Mitgliedschaft bei Behörden registriert worden wäre.

Am 22. September 1949 wurde er im Untersuchungsgefängnis Berlin-Moabit inhaftiert. Bei seiner ersten Vernehmung im September 1949 bestritt er vehement alle Vorwürfe und behauptete, erst kürzlich von dem Massaker überhaupt erfahren zu haben. Nach seiner Auslieferung Anfang April 1950 nach Gießen, wo das Ermittlungsverfahren lief, wiederholte er, dass er „an der Erschießung von KZ-Häftlingen in Hirzenhain in keiner Weise beteiligt“ war. Er habe nur vier Tage in Hirzenhain verbracht und sich in einem schlechten Gesundheitszustand befunden. Er habe auch keine Kommandos geführt. Die Schuld dafür schob er auf das Lagerpersonal und die „russischen Angehörigen der Wachkommandos“. 

Seine Leugnungen blieben erfolglos. Am 30. September 1950 erhob die Staatsanwaltschaft Gießen Anklage gegen Fritsch. Erst im Strafprozess änderte er seine bisherige Aussage und gab an, den Hinrichtungsbefehl von Trummlers Assistenten erhalten zu haben, wies aber darauf hin, dass er sich geweigert habe, ihn auszuführen. Wenig später präsentierte er eine andere Version: Als er am Hinrichtungsort ankam, sei die Erschießung bereits im Gange gewesen. Zeugen sagten allerdings aus, dass Fritsch das Massaker unter seinen Kollegen gar nicht geheim gehalten hatte; vielmehr hatte er sich sogar damit gebrüstet, und Trummler hatte ihm für seine gute Arbeit eine Flasche Schnaps geschenkt.

In der Verhandlung berief sich Fritsch auf den Befehlsnotstand, eine Argumentation, die das Schwurgericht Gießen ablehnte: „Somit war er sich bewusst, mit der Ausführung des Befehls ein Verbrechen zu begehen. […] der Angeklagte [hat] ein hohes Maß verwerflicher Gesinnung offenbart.“ Fritsch wurde zum Verantwortlichen für die Hinrichtung erklärt und zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt. Im Urteil vom 1. März 1951 hieß es: Emil Fritsch hat „87 Menschen im Zusammenwirken mit anderen vorsätzlich und grausam getötet.“ Im April 1951 reichte sein Verteidiger einen Antrag auf Aufhebung des Urteils ein und schrieb zur Begründung unter anderem: „[Dem] Angeklagten muss der Nötigungsstand des Handelns auf Befehl und die angesichts […] der Verhältnisse für ihn gegebene gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben zugebilligt werden.“ Am 5. Juli 1951 wies der Bundesgerichtshof die Revision zurück. Am 8. April 1952 sagte Fritsch aus, der Erschießungsbefehl sei vom Lagerleiter gekommen, eine Aussage, die von Zeugen nicht bestätigt wurde. 

Auch andere SS-Mitglieder wurden wegen Mittäterschaft angeklagt. Die Schüsse während der Hinrichtung wurden angeblich von einem SS-Mann abgegeben, der sich im Rauschzustand befand und kaum noch stehen konnte. Dieser Umstand, der von den befragten Zeugen bestätigt wurde, führte zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens (2 Ks 1/53) gegen ihn. Aufgrund seines Rauschzustandes konnte er nicht wegen versuchten Mordes angeklagt werden, sondern nur wegen des Vergehens der „Volltrunkenheit“, was nach Ablauf von fünf Jahren bereits verjährt war. Fritsch war somit der einzige Täter, der in den Nachkriegsprozessen wegen des Massakers von Hirzenhain angeklagt und bestraft wurde (Abb. 14–18 . ). Seinen SS-Vorgesetzten gelang es, sich der strafrechtlichen Verantwortung für Hirzenhain zu entziehen. Der Wiesbadener SS-Chef Hans Trummler wurde wegen der Tötung amerikanischer Piloten am 22. Oktober 1948 in Landsberg am Lech hingerichtet.

Das Massaker von Hirzenhain erlangte nach Kriegsende auch die Aufmerksamkeit der polnischen Justizbehörden. Im Dezember 1947 übersandte die bereits erwähnte Schwester der ermordeten Emilie Schmitz dem polnischen Außenministerium eine Liste mit Frankfurter Häftlingen und bat aufgrund der großen Zahl polnischer Namen um Nachforschungen, um „unsere Helden aus feindlichem Land zu reißen und sie in ihrer Heimat zu begraben, für deren Befreiung sie ihr Leben geopfert hatten.“ Im April 1948 begann das Außenministerium in Warschau mit der Suche nach weiteren Informationen. 1951 erhielt die polnische Botschaft in Moskau von der luxemburgischen Gesandtschaft einen Ausschnitt aus einer luxemburgischen Zeitung über das Massaker von Hirzenhain. In den darauffolgenden Jahren wurden jedoch in Polen keine Untersuchungen durchgeführt. Erst einige Dekaden später wurde der Fall dort wieder auf die juristische Agenda gesetzt. Anlass war die Übersendung dreier Fotos von der Gedenkfeier für die Opfer im Oktober 1945 durch Antoni K., der zum Zeitpunkt des Massakers im Zwangsarbeitslager der Breuer-Werke gewohnt hatte, an die Bezirkskommission zur Verfolgung der NS-Verbrechen in Kattowitz. 1983 wurde er von der Staatsanwaltschaft verhört und gab Einzelheiten über das „KZ-Hirzenhain“, das Massaker und die Exhumierung zu Protokoll. Um mehr Informationen über das Verbrechen zu erhalten wurden im Radio Aufrufe nach Tatzeugen ausgestrahlt. Daraufhin meldeten sich ehemalige Zwangsarbeiterinnen aus Hirzenhain, die jedoch erst in späteren Gesprächen in den DP-Lagern vom Massaker erfahren hatten. Vor allem aber waren die befragten Zeugen überzeugt, dass ausschließlich polnische Frauen Opfer der Erschießung geworden waren. Diese Annahme übernahmen die polnischen Justizbehörden. Die Ermittlungen wurden jedoch eingestellt, als feststand, dass die Staatsanwaltschaft Gießen dieses Verbrechen bereits in den 1950er Jahren verfolgt hatte.[23]

 

[23] IPN BU 3695/325.