Menu toggle
Navigation

Die Haft als Zwischenstation. Polnische Zivilgefangene in Göttingen während des Zweiten Weltkriegs

Staatsanwaltschaft und Gerichtsgefängnis Göttingen am Waageplatz in der Zeit der NS-Herrschaft. In den beiden Seitenflügeln und dem westl. Quergebäude (rechts) befand sich bis 2007 die JVA Göttingen, früher Gerichtsgefängnis.

Mediathek Sorted

Mediathek
  • Abb. 1: Aufteilung Polens 1939 - Übersichtskarte
  • Abb. 2: Deportationen der polnischen Bevölkerung zur Zwangsarbeit - Übersichtskarte
  • Abb. 3: Auszug Reichsgesetzblatt: Polizeiverordnung vom 8.3.1940 - Mit dieser „Polizeiverordnung“ werden die polnischen Zwangsarbeiter:innen als erste Gruppe auf dem Gebiet des Deutschen Reiches verpflichtet, ein Abzeichen offen zu tragen.
  • Abb. 4: Anlage zur Polizeiverordnung vom 8.3.1940 (§1 Abs. 2): P-Abzeichen - Die Anlage legt Aussehen, Maße und Farbe des stigmatisierenden P(olen)-Abzeichens detailliert fest.
  • Abb. 5: „Pflichten der Zivilarbeiter und Zivilarbeiterinnen polnischen Volkstums“ - Merkblatt zu den sogenannten Polen-Erlassen vom 8. März 1940
  • Abb. 6: Artikel „Keine Tischgemeinschaft mit Polen“ vom 21.8.1941 - Rassistische Hetzartikel wie dieser verweisen auf die Intensität, mit der die Ausgrenzung polnischer Arbeitskräfte, egal ob Kriegsgefangene oder Zivilisten, betrieben wurde.
  • Abb. 7: Staatsanwaltschaft und Gerichtsgefängnis Göttingen am Waageplatz in der Zeit der NS-Herrschaft - In den beiden Seitenflügeln und dem westl. Quergebäude (rechts) befand sich bis 2007 die JVA Göttingen, früher Gerichtsgefängnis. Auf dem Dach ist die Hakenkreuzfahne gehisst.
  • Abb. 8: Ehemaliges „Stadthaus“ mit Polizeigefängnis in den 1970er Jahren - Im Keller des Stadthauses an der Ecke Paulinerstraße/Gotmarstraße befand sich das Polizeigefängnis.
  • Abb. 9: Das Gefangenenbuch des Gerichtsgefängnisses Göttingen für das Jahr 1943 - Einband
  • Abb. 10: Auszugsliste ausländischer Gefangener des Gerichtsgefängnisses Göttingen mit der Nationalitätenangabe „Polish Mixed“, die viele Ukrainer einschließt - Deckblatt des ITS, ca. 1949
  • Abb. 11: Eine Seite aus der Nachkriegsliste, ca. 1949 - Auflistung ausländischer Gefangener des Gerichtsgefängnisses Göttingen mit der Nationalitätenangabe „Polish“
  • Abb. 12: Nationalität der Häftlinge - Diagramm
  • Abb. 13: Nationalitätenverteilung im Vergleich Gefängnis / „draußen“ - Diagramm
  • Abb. 14: Nationalitätenverteilung im Vergleich Gesundheitseinrichtungen / „draußen“ - Diagramm
  • Abb. 15: Geschlecht der polnischen Häftlinge - Diagramm
  • Abb. 16: Geschlechterverteilung Polen in Südniedersachsen - Diagramm
  • Abb. 17: Geschlechterverteilung Ausländer - Diagramm
  • Abb. 18: Alter der polnischen Häftlinge - Diagramm
  • Abb. 19: Altersverteilung im Vergleich Gefängnis / „draußen“ (Polen) - Diagramm
  • Abb. 20: Altersverteilung im Vergleich Gefängnis (Polen) / Gesundheitseinrichtungen (alle) - Diagramm
  • Abb. 21: Relation Alter/Geschlecht der polnischen Häftlinge - Diagramm
  • Abb. 22: Altersverteilung polnischer Gefangener bei Einlieferung - Diagramm
  • Abb. 23: Verteilung Abgänge polnischer Gefangener  - Diagramm
  • Abb. 24: Aufenthaltsdauer polnischer Gefangener - Diagramm
  • Abb. 25: Aufenthaltsdauer der polnischen Häftlinge im Vergleich - Diagramm
  • Abb. 26: Haftarten/Urteile bei polnischen Häftlingen - Diagramm
  • Abb. 27: Entlassungsorte/-institutionen polnischer Häftlinge - Diagramm
  • Abb. 28: Vorwürfe gegen polnische Häftlinge - Diagramm
  • Abb. 29: Vergleich Vorwürfe gegen polnische / alle Gefangenen - Diagramm
  • Abb. 30: Listeneintrag für Barbara „Stempien“ im Gerichtsgefängnis Göttingen (mit abweichendem Geburtsdatum 4.9.1924) - Notiert sind Ankunft am 12.2. und Abgang zur Gestapo am 14.2.1944. Liste des ITS Arolsen, ca. 1949
  • Abb. 31: Sterbeurkunde für Bronisław Mazurek - Ausgestellt am 6. Mai 1946
  • Abb. 32: Landes-Heil- und Pflegeanstalt Göttingen - Ansicht um 1926
  • Abb. 33: Landes-Heil- und Pflegeanstalt Göttingen - Ansicht um 1926
  • Abb. 34: Liste ausländischer Patientinnen in der Niedersächsischen Heil- und Pflegeanstalt Göttingen - Während der Zeit vom 1.9.1939 bis 8.5.1945
  • Abb. 35: Deportationszug mit Menschen, Kowel - Zug mit Zwangsarbeiter:innen am Bahnhof Kowel (Wolhynien, Ukraine), Mai 1942
  • Abb. 36: Porträt von Leokadia Adamkiewicz - Leokadia Adamkiewicz, „Ostarbeiterin“ Nr. 8207 bei den Polte-Werken, nach ihrer Ankunft in Duderstadt im April 1942. Zu diesem Zeitpunkt war sie 16 Jahre alt.
  • Abb. 37: Baracken des „Steinhoff-Lagers“, im Hintergrund ein Teil der 54 Produktionsgebäude der Poltewerke in Duderstadt, unmittelbar nach dem Einmarsch der amerikanischen Truppen - Hier mussten bis zu 350 zivile Zwangsarbeiter:innen aus verschiedenen Ländern und ab November 1944 750 ungarische und slowakische Jüdinnen aus dem KZ Auschwitz leben. Aufnahme vom 10.4.1945
  • Abb. 38: Heiratsurkunde von Barbara Krycka und Feliks Murdza, beide „zur Zeit in Duderstadt“ - Ausgestellt am 3.5.1946 durch das Standesamt Duderstadt
  • Abb. 39: Fotos von Jan Ciździel in der Wohnung seines Bruders Zygmunt - 2015
  • Abb. 40: Porträt von Jan Ciździel - Der 1924 geborene Jan Ciździel im Alter von etwa 20 Jahren nach Monaten der Gefangenschaft in Gefängnissen und Straflagern
  • Abb. 41: Jan Ciździels jüngerer Bruder Zygmunt auf dem Gelände der früheren Tönniesmühle, 2015 - Hier wurde Jan eine Woche nach der Befreiung der Zwangsarbeiter:innen in Südniedersachsen am 17. April 1945 ermordet.
  • Abb. 42: Liste mit Gräbern der ausländischen Toten, die auf dem Friedhof in Seulingen bestattet wurden - Im Sommer 1949 erstellte der Leiter des Friedhofsamtes Seulingen auf Anforderung des ITS jene Liste. Im standesamtlichen Sterbebuch war der Sterbefall Jan Ciździel nicht eingetragen.
  • Abb. 43: Sterbeurkunde von Jan Ciździel (mit falsch geschriebenem Nachnamen) von 1949 - Erst 4,5 Jahre später, wohl nach Anforderung von Gräberlisten durch die Alliierten, ausgestellt. Es war nicht einmal bekannt, dass er zuletzt in Riekenrode „gewohnt“ hatte und wer seine Eltern waren.
  • Abb. 44: Gedenkstein Olczyk / Ciździel (mit falsch geschriebenem Nachnamen) - Gedenkstein für die polnischen Zwangsarbeiter „Franz“ Olczyk und Jan „Dzizdizel“ auf dem Friedhof Seulingen. Ihre ursprünglichen Gräber existieren seit Jahrzehnten nicht mehr.
Staatsanwaltschaft und Gerichtsgefängnis Göttingen am Waageplatz in der Zeit der NS-Herrschaft. In den beiden Seitenflügeln und dem westl. Quergebäude (rechts) befand sich bis 2007 die JVA Göttingen, früher Gerichtsgefängnis.
Staatsanwaltschaft und Gerichtsgefängnis Göttingen am Waageplatz in der Zeit der NS-Herrschaft. In den beiden Seitenflügeln und dem westl. Quergebäude (rechts) befand sich bis 2007 die JVA Göttingen, früher Gerichtsgefängnis.

Nur für 64 Datensätze liegen Angaben für das Zu- und das Abgangsdatum vor.[16] Die Verknüpfung der beiden Daten gibt Hinweise darauf, wie lange die polnischen Häftlinge einsaßen. Helene Holomoniuk[17], die 1941 im Alter von 19 Jahren in das Gerichtsgefängnis eingeliefert wurde, erreichte mit 150 Tagen Untersuchungshaft die längste Aufenthaltsdauer aller polnischen Gefangenen, bevor sie nach Hannover (vermutlich in das dortige Strafgefängnis) überstellt wurde. Am Kürzesten, nämlich nicht einmal einen vollen Tag, blieb Johann Plucieninski im Gerichtsgefängnis: Er wurde 1941 im Alter von 44 Jahren ebenfalls in Untersuchungshaft eingeliefert und noch am selben Tag der Polizei Göttingen übergeben.

Die Durchschnittsaufenthaltsdauer betrug 34 Tage. Der aussagekräftigere Medianwert, der die „Ausreißer“ bei den Spitzenwerten nach oben und unten relativiert, liegt bei 22,5 Tagen Haftaufenthalt. (Abb. 24 . ) Deutlich kürzer ist er mit sieben Tagen in Fällen von Polizeihaft, die in der Regel den Übergang der Häftlinge in die Hände der Gestapo bedeutete. Weit über dem allgemeinen Medianwert liegt der entsprechende Wert mit 40 Tagen in Fällen von Untersuchungshaft und mit 38 Tagen bei der Angabe „Gefängnis“ (bei beiden war die nächste Station meist entweder die Polizei oder die Gestapo).

Ein Vergleich der Aufenthaltsdauer der polnischen Häftlinge im Gerichtsgefängnis mit der aller ausländischen Häftlinge dort[18] zeigt, dass Polinnen und Polen bei den höheren Werten stärker vertreten sind als die Gesamtheit an Häftlingen, sie also in der Regel länger im Gerichtsgefängnis einsaßen als andere Häftlinge ausländischer Herkunft. (Abb. 25 . )

Über die Hälfte der polnischen Gefangenen saß im Gerichtsgefängnis Göttingen entweder in Untersuchungshaft oder in „Schutzhaft“ bzw. wurde zu dieser verurteilt. (Abb. 26 . ) Aus der „U-Haft“ erfolgte meistens die Übergabe an die Polizei oder an die Gestapo; aus der „Schutzhaft“ wurden die Gefangenen von der Gestapo abgeholt oder direkt in das „Frauenlager Watenstedt“, ein AEL der Gestapo bei Salzgitter, eingewiesen. 

Die Zielorte bzw. Institutionen, an die die polnischen Zwangsarbeiter:innen aus der Haft im Gerichtsgefängnis im weiteren Verlauf übergeben wurden, sind relativ vielfältig (in Klammern die Anzahl der davon betroffenen Häftlinge):

 - „Stapo“ oder „Stapo abgeholt“ (114),
 - „Polizei abgeholt“ oder „Polizei übergeben“ (71),
 - AEL Watenstedt (43),
 - Strafgefängnis Hannover (30),
 - einzelne Ortsnamen (58), darunter Hannover (20) und Göttingen (13),
 - andere Strafanstalten bzw. Straflager (19),
 - „unbekannt“ (19),
 - andere Polizeigefängnisse (11),
 - „entlassen“ (6),
 - Konzentrationslager (KZ) (4),
 - Sonstige (14). (Abb. 27 . )

Dies zeigt erneut die überragende Bedeutung der Gestapo (zusammen mit den sonstigen Polizeigliederungen) bei der Verfolgung der polnischen Zwangsarbeiter:innen. Nimmt man die meist recht kurze Haftdauer (Median 22,5 Tage) und die weiteren Stationen der polnischen Häftlinge hinzu, wird deutlich, dass das Gerichtsgefängnis in erster Linie als Durchgangsstation vor der „Zuführung“ zu einer härteren Strafart (sehr oft unter Regie der Gestapo) fungierte.

Welche spezifischen Übertretungen wurden den Zwangsarbeiter:innen nun zur Last gelegt? Bei gut einem Drittel der polnischen Insassen (35 %) enthalten die Akten keine Aussage zu dieser Frage.[19] Unter den verbleibenden Fällen liegen „Arbeitsverweigerung“ und „Arbeitsvertragsbruch“[20] mit zusammen 26 % im oberen Bereich. (Abb. 28 . ) Somit bezieht sich ein gutes Viertel unmittelbar auf die erzwungene Arbeit – und damit deutlich mehr, als der Anteil dieser beiden Delikte bei der Gesamtheit der ausländischen Gefangenen ausmacht (15 %). (Abb. 29 . ) Diebstahl und Hehlerei haben mit zusammen 20 % ebenfalls einen höheren Wert, der sich gewiss aus der materiellen Notlage der Zwangsarbeiter:innen erklärt. Frauen treten unter den polnischen Gefangenen nur beim Diebstahl in nennenswerter Zahl in Erscheinung,[21] alle anderen angeführten Delikte werden fast ausschließlich polnischen Männern zur Last gelegt. Da fast die Hälfte der polnischen Insassen des Gerichtsgefängnisses jedoch aus – häufig sehr jungen – Frauen bestand, haben sich die Strafverfolgungsbehörden offenbar häufig die Mühe erspart, für diese einen konkreten Strafvorwurf anzuführen.

 

[16] Eigentlich für 66 Datensätze, zwei Einträge sind jedoch offensichtlich fehlerhaft (Abgangsdatum liegt vor Zugangsdatum) und somit nicht verwertbar.

[17] Die Schreibweise der Namen ist den zumeist von Täterseite angefertigten Dokumenten entnommen und weicht daher oft von der originären polnischen Schreibweise ab.

[18] Die Angaben für die Gesamtzahl ausländischer Häftlinge beruhen auf einer Auswertung von Thomas Küntzel, die er auf dem Workshop „Die ehemalige JVA – ein Gebäude mit viel(en) Vergangenheit(en)“ am 22. Februar 2025 im Städtischen Museum Göttingen vortrug. Ich danke ihm für die Genehmigung zur Verwendung der Daten.

[19] In der Gesamtheit der Einträge für alle ausländischen Gefangenen des Gerichtsgefängnisses liegt diese Quote mit 64 % sogar fast doppelt so hoch. Die Datensäule für „Keine Angabe“ wurde für eine bessere Übersichtlichkeit nicht in das Diagramm aufgenommen.

[20] Das Delikt des „Arbeitsvertragsbruchs“ meinte in aller Regel einen ungenehmigten Wechsel des Zwangsarbeitsplatzes. Jede Veränderung des Einsatzortes von Zwangsarbeiter:innen musste vom Arbeitsamt genehmigt werden.

[21] Aber auch hier sind Polen noch zweieinhalb Mal so oft vertreten wie Polinnen.