Die Haft als Zwischenstation. Polnische Zivilgefangene in Göttingen während des Zweiten Weltkriegs
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Nur für 64 Datensätze liegen Angaben für das Zu- und das Abgangsdatum vor.[16] Die Verknüpfung der beiden Daten gibt Hinweise darauf, wie lange die polnischen Häftlinge einsaßen. Helene Holomoniuk[17], die 1941 im Alter von 19 Jahren in das Gerichtsgefängnis eingeliefert wurde, erreichte mit 150 Tagen Untersuchungshaft die längste Aufenthaltsdauer aller polnischen Gefangenen, bevor sie nach Hannover (vermutlich in das dortige Strafgefängnis) überstellt wurde. Am Kürzesten, nämlich nicht einmal einen vollen Tag, blieb Johann Plucieninski im Gerichtsgefängnis: Er wurde 1941 im Alter von 44 Jahren ebenfalls in Untersuchungshaft eingeliefert und noch am selben Tag der Polizei Göttingen übergeben.
Die Durchschnittsaufenthaltsdauer betrug 34 Tage. Der aussagekräftigere Medianwert, der die „Ausreißer“ bei den Spitzenwerten nach oben und unten relativiert, liegt bei 22,5 Tagen Haftaufenthalt. (Abb. 24 . ) Deutlich kürzer ist er mit sieben Tagen in Fällen von Polizeihaft, die in der Regel den Übergang der Häftlinge in die Hände der Gestapo bedeutete. Weit über dem allgemeinen Medianwert liegt der entsprechende Wert mit 40 Tagen in Fällen von Untersuchungshaft und mit 38 Tagen bei der Angabe „Gefängnis“ (bei beiden war die nächste Station meist entweder die Polizei oder die Gestapo).
Ein Vergleich der Aufenthaltsdauer der polnischen Häftlinge im Gerichtsgefängnis mit der aller ausländischen Häftlinge dort[18] zeigt, dass Polinnen und Polen bei den höheren Werten stärker vertreten sind als die Gesamtheit an Häftlingen, sie also in der Regel länger im Gerichtsgefängnis einsaßen als andere Häftlinge ausländischer Herkunft. (Abb. 25 . )
Über die Hälfte der polnischen Gefangenen saß im Gerichtsgefängnis Göttingen entweder in Untersuchungshaft oder in „Schutzhaft“ bzw. wurde zu dieser verurteilt. (Abb. 26 . ) Aus der „U-Haft“ erfolgte meistens die Übergabe an die Polizei oder an die Gestapo; aus der „Schutzhaft“ wurden die Gefangenen von der Gestapo abgeholt oder direkt in das „Frauenlager Watenstedt“, ein AEL der Gestapo bei Salzgitter, eingewiesen.
Die Zielorte bzw. Institutionen, an die die polnischen Zwangsarbeiter:innen aus der Haft im Gerichtsgefängnis im weiteren Verlauf übergeben wurden, sind relativ vielfältig (in Klammern die Anzahl der davon betroffenen Häftlinge):
- „Stapo“ oder „Stapo abgeholt“ (114),
- „Polizei abgeholt“ oder „Polizei übergeben“ (71),
- AEL Watenstedt (43),
- Strafgefängnis Hannover (30),
- einzelne Ortsnamen (58), darunter Hannover (20) und Göttingen (13),
- andere Strafanstalten bzw. Straflager (19),
- „unbekannt“ (19),
- andere Polizeigefängnisse (11),
- „entlassen“ (6),
- Konzentrationslager (KZ) (4),
- Sonstige (14). (Abb. 27 . )
Dies zeigt erneut die überragende Bedeutung der Gestapo (zusammen mit den sonstigen Polizeigliederungen) bei der Verfolgung der polnischen Zwangsarbeiter:innen. Nimmt man die meist recht kurze Haftdauer (Median 22,5 Tage) und die weiteren Stationen der polnischen Häftlinge hinzu, wird deutlich, dass das Gerichtsgefängnis in erster Linie als Durchgangsstation vor der „Zuführung“ zu einer härteren Strafart (sehr oft unter Regie der Gestapo) fungierte.
Welche spezifischen Übertretungen wurden den Zwangsarbeiter:innen nun zur Last gelegt? Bei gut einem Drittel der polnischen Insassen (35 %) enthalten die Akten keine Aussage zu dieser Frage.[19] Unter den verbleibenden Fällen liegen „Arbeitsverweigerung“ und „Arbeitsvertragsbruch“[20] mit zusammen 26 % im oberen Bereich. (Abb. 28 . ) Somit bezieht sich ein gutes Viertel unmittelbar auf die erzwungene Arbeit – und damit deutlich mehr, als der Anteil dieser beiden Delikte bei der Gesamtheit der ausländischen Gefangenen ausmacht (15 %). (Abb. 29 . ) Diebstahl und Hehlerei haben mit zusammen 20 % ebenfalls einen höheren Wert, der sich gewiss aus der materiellen Notlage der Zwangsarbeiter:innen erklärt. Frauen treten unter den polnischen Gefangenen nur beim Diebstahl in nennenswerter Zahl in Erscheinung,[21] alle anderen angeführten Delikte werden fast ausschließlich polnischen Männern zur Last gelegt. Da fast die Hälfte der polnischen Insassen des Gerichtsgefängnisses jedoch aus – häufig sehr jungen – Frauen bestand, haben sich die Strafverfolgungsbehörden offenbar häufig die Mühe erspart, für diese einen konkreten Strafvorwurf anzuführen.
[16] Eigentlich für 66 Datensätze, zwei Einträge sind jedoch offensichtlich fehlerhaft (Abgangsdatum liegt vor Zugangsdatum) und somit nicht verwertbar.
[17] Die Schreibweise der Namen ist den zumeist von Täterseite angefertigten Dokumenten entnommen und weicht daher oft von der originären polnischen Schreibweise ab.
[18] Die Angaben für die Gesamtzahl ausländischer Häftlinge beruhen auf einer Auswertung von Thomas Küntzel, die er auf dem Workshop „Die ehemalige JVA – ein Gebäude mit viel(en) Vergangenheit(en)“ am 22. Februar 2025 im Städtischen Museum Göttingen vortrug. Ich danke ihm für die Genehmigung zur Verwendung der Daten.
[19] In der Gesamtheit der Einträge für alle ausländischen Gefangenen des Gerichtsgefängnisses liegt diese Quote mit 64 % sogar fast doppelt so hoch. Die Datensäule für „Keine Angabe“ wurde für eine bessere Übersichtlichkeit nicht in das Diagramm aufgenommen.
[20] Das Delikt des „Arbeitsvertragsbruchs“ meinte in aller Regel einen ungenehmigten Wechsel des Zwangsarbeitsplatzes. Jede Veränderung des Einsatzortes von Zwangsarbeiter:innen musste vom Arbeitsamt genehmigt werden.
[21] Aber auch hier sind Polen noch zweieinhalb Mal so oft vertreten wie Polinnen.