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Die Haft als Zwischenstation. Polnische Zivilgefangene in Göttingen während des Zweiten Weltkriegs

Staatsanwaltschaft und Gerichtsgefängnis Göttingen am Waageplatz in der Zeit der NS-Herrschaft. In den beiden Seitenflügeln und dem westl. Quergebäude (rechts) befand sich bis 2007 die JVA Göttingen, früher Gerichtsgefängnis.

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  • Abb. 1: Aufteilung Polens 1939 - Übersichtskarte
  • Abb. 2: Deportationen der polnischen Bevölkerung zur Zwangsarbeit - Übersichtskarte
  • Abb. 3: Auszug Reichsgesetzblatt: Polizeiverordnung vom 8.3.1940 - Mit dieser „Polizeiverordnung“ werden die polnischen Zwangsarbeiter:innen als erste Gruppe auf dem Gebiet des Deutschen Reiches verpflichtet, ein Abzeichen offen zu tragen.
  • Abb. 4: Anlage zur Polizeiverordnung vom 8.3.1940 (§1 Abs. 2): P-Abzeichen - Die Anlage legt Aussehen, Maße und Farbe des stigmatisierenden P(olen)-Abzeichens detailliert fest.
  • Abb. 5: „Pflichten der Zivilarbeiter und Zivilarbeiterinnen polnischen Volkstums“ - Merkblatt zu den sogenannten Polen-Erlassen vom 8. März 1940
  • Abb. 6: Artikel „Keine Tischgemeinschaft mit Polen“ vom 21.8.1941 - Rassistische Hetzartikel wie dieser verweisen auf die Intensität, mit der die Ausgrenzung polnischer Arbeitskräfte, egal ob Kriegsgefangene oder Zivilisten, betrieben wurde.
  • Abb. 7: Staatsanwaltschaft und Gerichtsgefängnis Göttingen am Waageplatz in der Zeit der NS-Herrschaft - In den beiden Seitenflügeln und dem westl. Quergebäude (rechts) befand sich bis 2007 die JVA Göttingen, früher Gerichtsgefängnis. Auf dem Dach ist die Hakenkreuzfahne gehisst.
  • Abb. 8: Ehemaliges „Stadthaus“ mit Polizeigefängnis in den 1970er Jahren - Im Keller des Stadthauses an der Ecke Paulinerstraße/Gotmarstraße befand sich das Polizeigefängnis.
  • Abb. 9: Das Gefangenenbuch des Gerichtsgefängnisses Göttingen für das Jahr 1943 - Einband
  • Abb. 10: Auszugsliste ausländischer Gefangener des Gerichtsgefängnisses Göttingen mit der Nationalitätenangabe „Polish Mixed“, die viele Ukrainer einschließt - Deckblatt des ITS, ca. 1949
  • Abb. 11: Eine Seite aus der Nachkriegsliste, ca. 1949 - Auflistung ausländischer Gefangener des Gerichtsgefängnisses Göttingen mit der Nationalitätenangabe „Polish“
  • Abb. 12: Nationalität der Häftlinge - Diagramm
  • Abb. 13: Nationalitätenverteilung im Vergleich Gefängnis / „draußen“ - Diagramm
  • Abb. 14: Nationalitätenverteilung im Vergleich Gesundheitseinrichtungen / „draußen“ - Diagramm
  • Abb. 15: Geschlecht der polnischen Häftlinge - Diagramm
  • Abb. 16: Geschlechterverteilung Polen in Südniedersachsen - Diagramm
  • Abb. 17: Geschlechterverteilung Ausländer - Diagramm
  • Abb. 18: Alter der polnischen Häftlinge - Diagramm
  • Abb. 19: Altersverteilung im Vergleich Gefängnis / „draußen“ (Polen) - Diagramm
  • Abb. 20: Altersverteilung im Vergleich Gefängnis (Polen) / Gesundheitseinrichtungen (alle) - Diagramm
  • Abb. 21: Relation Alter/Geschlecht der polnischen Häftlinge - Diagramm
  • Abb. 22: Altersverteilung polnischer Gefangener bei Einlieferung - Diagramm
  • Abb. 23: Verteilung Abgänge polnischer Gefangener  - Diagramm
  • Abb. 24: Aufenthaltsdauer polnischer Gefangener - Diagramm
  • Abb. 25: Aufenthaltsdauer der polnischen Häftlinge im Vergleich - Diagramm
  • Abb. 26: Haftarten/Urteile bei polnischen Häftlingen - Diagramm
  • Abb. 27: Entlassungsorte/-institutionen polnischer Häftlinge - Diagramm
  • Abb. 28: Vorwürfe gegen polnische Häftlinge - Diagramm
  • Abb. 29: Vergleich Vorwürfe gegen polnische / alle Gefangenen - Diagramm
  • Abb. 30: Listeneintrag für Barbara „Stempien“ im Gerichtsgefängnis Göttingen (mit abweichendem Geburtsdatum 4.9.1924) - Notiert sind Ankunft am 12.2. und Abgang zur Gestapo am 14.2.1944. Liste des ITS Arolsen, ca. 1949
  • Abb. 31: Sterbeurkunde für Bronisław Mazurek - Ausgestellt am 6. Mai 1946
  • Abb. 32: Landes-Heil- und Pflegeanstalt Göttingen - Ansicht um 1926
  • Abb. 33: Landes-Heil- und Pflegeanstalt Göttingen - Ansicht um 1926
  • Abb. 34: Liste ausländischer Patientinnen in der Niedersächsischen Heil- und Pflegeanstalt Göttingen - Während der Zeit vom 1.9.1939 bis 8.5.1945
  • Abb. 35: Deportationszug mit Menschen, Kowel - Zug mit Zwangsarbeiter:innen am Bahnhof Kowel (Wolhynien, Ukraine), Mai 1942
  • Abb. 36: Porträt von Leokadia Adamkiewicz - Leokadia Adamkiewicz, „Ostarbeiterin“ Nr. 8207 bei den Polte-Werken, nach ihrer Ankunft in Duderstadt im April 1942. Zu diesem Zeitpunkt war sie 16 Jahre alt.
  • Abb. 37: Baracken des „Steinhoff-Lagers“, im Hintergrund ein Teil der 54 Produktionsgebäude der Poltewerke in Duderstadt, unmittelbar nach dem Einmarsch der amerikanischen Truppen - Hier mussten bis zu 350 zivile Zwangsarbeiter:innen aus verschiedenen Ländern und ab November 1944 750 ungarische und slowakische Jüdinnen aus dem KZ Auschwitz leben. Aufnahme vom 10.4.1945
  • Abb. 38: Heiratsurkunde von Barbara Krycka und Feliks Murdza, beide „zur Zeit in Duderstadt“ - Ausgestellt am 3.5.1946 durch das Standesamt Duderstadt
  • Abb. 39: Fotos von Jan Ciździel in der Wohnung seines Bruders Zygmunt - 2015
  • Abb. 40: Porträt von Jan Ciździel - Der 1924 geborene Jan Ciździel im Alter von etwa 20 Jahren nach Monaten der Gefangenschaft in Gefängnissen und Straflagern
  • Abb. 41: Jan Ciździels jüngerer Bruder Zygmunt auf dem Gelände der früheren Tönniesmühle, 2015 - Hier wurde Jan eine Woche nach der Befreiung der Zwangsarbeiter:innen in Südniedersachsen am 17. April 1945 ermordet.
  • Abb. 42: Liste mit Gräbern der ausländischen Toten, die auf dem Friedhof in Seulingen bestattet wurden - Im Sommer 1949 erstellte der Leiter des Friedhofsamtes Seulingen auf Anforderung des ITS jene Liste. Im standesamtlichen Sterbebuch war der Sterbefall Jan Ciździel nicht eingetragen.
  • Abb. 43: Sterbeurkunde von Jan Ciździel (mit falsch geschriebenem Nachnamen) von 1949 - Erst 4,5 Jahre später, wohl nach Anforderung von Gräberlisten durch die Alliierten, ausgestellt. Es war nicht einmal bekannt, dass er zuletzt in Riekenrode „gewohnt“ hatte und wer seine Eltern waren.
  • Abb. 44: Gedenkstein Olczyk / Ciździel (mit falsch geschriebenem Nachnamen) - Gedenkstein für die polnischen Zwangsarbeiter „Franz“ Olczyk und Jan „Dzizdizel“ auf dem Friedhof Seulingen. Ihre ursprünglichen Gräber existieren seit Jahrzehnten nicht mehr.
Staatsanwaltschaft und Gerichtsgefängnis Göttingen am Waageplatz in der Zeit der NS-Herrschaft. In den beiden Seitenflügeln und dem westl. Quergebäude (rechts) befand sich bis 2007 die JVA Göttingen, früher Gerichtsgefängnis.
Staatsanwaltschaft und Gerichtsgefängnis Göttingen am Waageplatz in der Zeit der NS-Herrschaft. In den beiden Seitenflügeln und dem westl. Quergebäude (rechts) befand sich bis 2007 die JVA Göttingen, früher Gerichtsgefängnis.

Die Verfolgung polnischer Zwangsarbeiter:innen
 

Polnische Arbeitskräfte waren während des Zweiten Weltkriegs äußerst umfangreichen Beschränkungen und Repressionen im Deutschen Reich ausgesetzt. Diese speisten sich aus dem offenen Rassismus der nationalsozialistischen Machthaber gegenüber als „Slawen“ definierten Menschen. Polen, nach Hitlers Auffassung „von Natur aus faul“, müssten „zur Arbeit angetrieben werden“,[1] und sollten „die Sklaven des Großdeutschen Reiches werden!“[2] Diese düstere Prophezeiung vom Beginn des Krieges wurde in die Tat umgesetzt, indem die deutschen Behörden umgehend mit der Vertreibung der polnischen Bevölkerung aus den annektierten und ins Reich „eingegliederten“ Gebieten begannen und sie ab 1940 in immer gewaltsamerer Form auf das Gebiet des „Generalgouvernements“ ausweiteten. (Abb. 1 . ) Bis zu ihrer Befreiung 1945 wurden zwischen zwei und drei Millionen Polinnen und Polen zur Zwangsarbeit ins Deutsche Reich deportiert; außerdem mussten etwa 300.000 polnische Kriegsgefangene (oft als „Zivilarbeiter“ deklariert) hier arbeiten. (Abb. 2 . )

Dem Ziel vom Sklaventum der polnischen Bevölkerung folgend erließ das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) mit den „Polenerlassen“ vom 8. März 1940 ein Erlasspaket, durch das die polnischen Arbeitskräfte weitestgehend vom deutschen Recht ausgeschlossen und einem eigens auf sie zugeschnittenen rassistischen Sonderstrafrecht unterstellt wurden. (Abb. 3 . ) Diskriminierung und Stigmatisierung fanden auch ihren Ausdruck in der Verpflichtung der polnischen Zwangsarbeiter:innen, ein Kennzeichen mit einem großen „P“ an ihrer Kleidung zu befestigen und dieses „stets sichtbar zu tragen“.[3] (Abb. 4 . ) Darüber hinaus schränkten etliche Detailbestimmungen das alltägliche Leben der polnischen Zwangsarbeiter:innen in großem Umfang ein. Unter der Überschrift „Regelung der Lebensführung“ wurden ihnen „aus sicherheits- und volkstumspolitischen Gründen“ drastische Beschränkungen bzw. Verbote der Bewegungsfreiheit, der Wahl des Aufenthaltsortes und der Benutzung von Einrichtungen oder Vorrichtungen der technischen und gesellschaftlichen Infrastruktur im umfassendsten Sinn bis hin zum Besuch von Friseurstuben auferlegt. Ein „Verbot des näheren Umgangs mit Deutschen“ generalisierte die Verhaltensdisziplinierung.[4] (Abb. 5 . ) Die Regelungen grenzten Polinnen und Polen aus der deutschen sogenannten Volksgemeinschaft so weit wie eben möglich aus, ohne die Ausbeutung ihrer Arbeitskraft zu gefährden. (Abb. 6 . )

Die Instrumentarien aus den „Polenerlassen“ ermöglichten es den Organen der Exekutive wie auch der deutschen Bevölkerung, die polnischen Zwangsarbeiter:innen jederzeit nach Belieben verschärfter Repression zu unterwerfen – dies umso mehr, als die Geheime Staatspolizei (Gestapo) die generelle Erstzuständigkeit für von Polinnen und Polen begangene Delikte erhielt. Damit waren die polnischen Zwangsarbeiter:innen der deutschen Strafjustiz in vielen Fällen entzogen und konnten beispielsweise ohne Gerichtsurteil in ein „Arbeitserziehungslager“ (AEL) der Gestapo eingewiesen werden. 1942 übernahm die Gestapo mit Einverständnis des Reichsjustizministers Thierack schließlich vollends die Kontrolle, indem sie die Möglichkeit einer „Offenen Urteilskorrektur“ erlangte: Polinnen oder Polen, die nach Auffassung der Gestapo von den Gerichten nicht hart genug bestraft wurden, konnte jene nachträglich verhaften und nach eigenem Ermessen bis hin zur gefürchteten „Sonderbehandlung“ – der Ermordung – bestrafen.

Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner Phantasie, sich die mit ausländischen Zwangsarbeiter:innen vollgestopften Gefängnisse im Deutschen Reich auszumalen, und es wird nicht verwundern, dass der allergrößte Teil dieser Gefangenen aus Polen und der Sowjetunion[5] stammte. Am Beispiel des Gerichtsgefängnisses Göttingen soll im Folgenden ein exemplarischer Blick auf die polnischen Gefangenen in dieser Strafanstalt geworfen werden, um im Anschluss einige Inhaftierte etwas genauer vorzustellen, damit aus Zahlen, Listen und Namen ansatzweise menschliche Schicksale entstehen.

 

[1] Nürnberger Prozesse Bd. 14, S. 560 ff: Geheimer Aktenvermerk von Martin Bormann über eine am 2. Oktober 1940 in Hitlers Wohnung „nach Tisch“ geführte „Unterhaltung über den Charakter des Gouvernements“ (= IMT Dok. USSR-172), online z. B. unter https://www.uni-marburg.de/de/icwc/dokumentation/icwc-datenbank/dokumente/protokolle-nuernberg/ntvol39.pdf (zuletzt aufgerufen am 25.08.2025), hier S. 427 des Dokuments.

[2] Nürnberger Prozesse Bd. 3, S. 643 f.: Bericht des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW) über ein Treffen mit dem zukünftigen Generalgouverneur Frank, bei dem dieser Hitlers Weisungen bezüglich der künftigen Polenpolitik referierte, 3. Oktober 1939 (= IMT Dok. EC-344 [16]), online z. B. unter https://www.uni-marburg.de/de/icwc/dokumentation/icwc-datenbank/dokumente/protokolle-nuernberg/ntvol36.pdf (zuletzt aufgerufen am: 25.08.2025), hier S. 329 des Dokuments.

[3] Reichsgesetzblatt 1940 I, S. 555: Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung im Reich eingesetzter Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums, Berlin, 8. März 1940. Dieses Dokument bildet zusammen mit neun weiteren Verordnungen und den ergänzenden Erläuterungen das Erlasspaket der „Polenerlasse“.

[4] RfSSuChddtPol, „Behandlung der im Reichsgebiet befindlichen Arbeitskräfte polnischen Volkstums“, Berlin, 10. September 1943, z. B. in: StadtA MUE Pol 18-49, online z. B. unter https://www.bundesarchiv.de/zwangsarbeit/files/r4701-14152-2-bereiniggserlass43.pdf (zuletzt aufgerufen am 26.08.2025).

[5] Für die zivilen Zwangsarbeiter:innen aus der Sowjetunion, die sogenannten „Ostarbeiter“, erließ Heinrich Himmler am 20. Februar 1942 mit den „Ostarbeitererlassen“ (eigentlich „Allgemeine Bestimmungen über Anwerbung und Einsatz von Arbeitskräften aus dem Osten“) ein auf dem Vorbild der „Polenerlasse“ beruhendes Erlasspaket, dass für diese Personengruppe noch schärfere Regelungen enthielt. Online z. B. unter https://eguide.arolsen-archives.org/en/archive/transferdocument/799 (zuletzt aufgerufen am 27.08.2025).